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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat: Was müssen Sie unternehmen,
um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten?
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Abfindung Kündigungsschutzklage
Teil 2
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Wie Sie nun wissen, haben Sie zwar keinen Anspruch auf
Zahlung einer Abfindung. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen,
können Sie Ihren Arbeitgeber aber in eine gewisse "Zwangslage"
versetzen, so dass er es vorzieht, Ihnen eine Abfindung zu
zahlen.
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Welche Voraussetzungen sind gemeint?
Nun, für den Arbeitgeber muss das Risiko bestehen, dass er
Sie weiterhin beschäftigen muss, obgleich er Sie unbedingt
loswerden will. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, um den
Arbeitgeber in diese Risikoposition zu bringen:
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Lassen Sie sich die Gründe, warum diese Bedingungen erfüllt sein müssen,
erläutern:
- Erste Bedingung:
Gegen den Arbeitgeber muss eine Kündigungsschutzklage
erhoben werden.
Warum muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden?
- Eine Kündigung, gegen die nicht innerhalb einer Frist von
drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird nach Ablauf
dieser Frist rechtswirksam. Die Dreiwochenfrist gem. § 4 KSchG
beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung zu laufen.
Wird gegen die Kündigung nicht geklagt und die dreiwöchige
Frist versäumt, so wird die Kündigung bestandskräftig.
Sie kann nicht mehr angegriffen werden. Das bedeutet, dass das
Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich
endet (vgl. die Tipps im Zusammenhang
mit dem Kündigungsschutz). Warum sollte der Arbeitgeber
Ihnen dann noch eine Abfindung zahlen? Er muss nicht mehr befürchten,
dass er Sie gegen seinen Willen weiterbeschäftigen muss. Also:
Entweder Sie erheben Kündigungsschutzklage oder Sie laufen
Gefahr, keine Abfindung zu erhalten!
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Hinweis:
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Wenn Sie sich vor Ablauf der Dreiwochenfrist mit Ihrem
Arbeitgeber einigen, muss natürlich keine Kündigungsschutzklage
erhoben werden. Allerdings ist es in diesem Fall unbedingt
erforderlich, mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche
Vereinbarung ("Abwicklungsvertrag") zu schließen,
in der der Anspruch auf Zahlung der Abfindung verbindlich
geregelt wird. Beim Abschluss der Vereinbarung sollten
Sie sich aber auf jeden Fall beraten lassen.
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Die Frist Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem
Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet.
- Zweite Bedingung:
Für den Arbeitgeber muss ein - wenn auch noch so geringes
- Risiko bestehen, den Prozess zu verlieren.
Warum
muss dieses Risiko bestehen? - Auch diese Frage beantwortet sich
aus den vorstehenden Ausführungen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer
gekündigt, weil er sich von ihm trennen will. Würde er den Kündigungsschutzprozess
verlieren, könnte ihn dies teuer zu stehen kommen. Er müsste den
Arbeitnehmer, den er eigentlich loswerden will, weiterbeschäftigen.
Dies ist für den Arbeitgeber nicht nur mit einem Imageverlust
verbunden, es kostet ihn auch viel Geld. Zum einen muss der Arbeitgeber
befürchten, dass er den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen -
und bezahlen - muss. Darüber hinaus besteht zusätzlich das Risiko,
die Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil in dem Kündigungsschutzprozess
ergeht, nachentrichten zu müssen. Wenn es in dem Rechtsstreit
zu keiner gütlichen Einigung kommt und das Arbeitsgericht ein
Urteil fällt, ist der Kündigungstermin, zu dem der Arbeitgeber
gekündigt hat, häufig schon verstrichen. Der Arbeitnehmer hat
natürlich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gearbeitet. Er kann aber
beanspruchen, dass ihm die Vergütung für die gesamte Zeit bis
zur Rechtskraft des Urteils bezahlt wird. Das kann für den Arbeitgeber
sehr teuer werden!
Wenn der Arbeitgeber also die Folgekosten zusammenrechnet,
die auf ihn zukommen, würde er den Kündigungsschutzprozess
verlieren, wird er wohl schnell zu dem Ergebnis kommen, dass
die Zahlung einer Abfindung für ihn die günstigere Alternative
darstellt! Folglich wird er um so eher bereit sein, eine Abfindung
zu zahlen, je größer für ihn das Risiko ist, im Kündigungsschutzprozess
zu unterliegen.
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Beachten Sie aber bitte Folgendes:
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Es kommt überhaupt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer
gute oder gar sehr gute Aussichten haben muss, den Prozess
zu gewinnen. Es genügt schon, dass für den Arbeitgeber
überhaupt nur ein Risiko besteht, welches er nicht genau kalkulieren
kann. Und das ist häufig der Fall. Denn wer kann den Ausgang
eines Prozesses schon genau vorhersagen.
Also kommt es (nur) darauf an, genügend Argumente zusammenzutragen,
die natürlich rechtlich relevant sein müssen und die es als
möglich oder zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen lassen,
dass der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gewinnen könnte.
Das also ist der "Mechanismus", der bewirkt, dass
der Arbeitgeber bereit ist, an den Arbeitnehmer eine
Abfindung
zu zahlen. Um tragfähige Argumente zu finden und damit eine
Kündigungsschutzklage so zu begründen, dass sie den
vorstehenden Anforderungen gerecht wird, sollten Sie sich
an einen Fachmann wenden. Nur der Fachmann (z. B. ein Fachanwalt
für Arbeitsrecht) weiß, auf welche Argumente es ankommt und
wie man sie am besten in den Prozess einführt, d. h. die Kündigungsschutzklage
juristisch fundiert begründet.
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| Stand: 29.01.2012
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