Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat: Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten?

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Abfindung Kündigungsschutzklage
Teil 2

Wie Sie nun wissen, haben Sie zwar keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können Sie Ihren Arbeitgeber aber in eine gewisse "Zwangslage" versetzen, so dass er es vorzieht, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.


Welche Voraussetzungen sind gemeint? Nun, für den Arbeitgeber muss das Risiko bestehen, dass er Sie weiterhin beschäftigen muss, obgleich er Sie unbedingt loswerden will. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Arbeitgeber in diese Risikoposition zu bringen:

Lassen Sie sich die Gründe, warum diese Bedingungen erfüllt sein müssen, erläutern:

  • Erste Bedingung:
    Gegen den Arbeitgeber muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.
    Warum muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden? - Eine Kündigung, gegen die nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben wird, wird nach Ablauf dieser Frist rechtswirksam. Die Dreiwochenfrist gem. § 4 KSchG beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung zu laufen. Wird gegen die Kündigung nicht geklagt und die dreiwöchige Frist versäumt, so wird die Kündigung bestandskräftig. Sie kann nicht mehr angegriffen werden. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet (vgl. die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz). Warum sollte der Arbeitgeber Ihnen dann noch eine Abfindung zahlen? Er muss nicht mehr befürchten, dass er Sie gegen seinen Willen weiterbeschäftigen muss. Also: Entweder Sie erheben Kündigungsschutzklage oder Sie laufen Gefahr, keine Abfindung zu erhalten!

        Hinweis:

    Wenn Sie sich vor Ablauf der Dreiwochenfrist mit Ihrem Arbeitgeber einigen, muss natürlich keine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Allerdings ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung ("Abwicklungsvertrag") zu schließen, in der der Anspruch auf Zahlung der Abfindung verbindlich geregelt wird. Beim Abschluss der Vereinbarung sollten Sie sich aber auf jeden Fall beraten lassen.


    Die Frist Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich endet.
  • Zweite Bedingung:
    Für den Arbeitgeber muss ein - wenn auch noch so geringes - Risiko bestehen, den Prozess zu verlieren.
    Warum muss dieses Risiko bestehen? - Auch diese Frage beantwortet sich aus den vorstehenden Ausführungen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gekündigt, weil er sich von ihm trennen will. Würde er den Kündigungsschutzprozess verlieren, könnte ihn dies teuer zu stehen kommen. Er müsste den Arbeitnehmer, den er eigentlich loswerden will, weiterbeschäftigen.

    Dies ist für den Arbeitgeber nicht nur mit einem Imageverlust verbunden, es kostet ihn auch viel Geld. Zum einen muss der Arbeitgeber befürchten, dass er den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen - und bezahlen - muss. Darüber hinaus besteht zusätzlich das Risiko, die Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil in dem Kündigungsschutzprozess ergeht, nachentrichten zu müssen. Wenn es in dem Rechtsstreit zu keiner gütlichen Einigung kommt und das Arbeitsgericht ein Urteil fällt, ist der Kündigungstermin, zu dem der Arbeitgeber gekündigt hat, häufig schon verstrichen. Der Arbeitnehmer hat natürlich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gearbeitet. Er kann aber beanspruchen, dass ihm die Vergütung für die gesamte Zeit bis zur Rechtskraft des Urteils bezahlt wird. Das kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden!

    Wenn der Arbeitgeber also die Folgekosten zusammenrechnet, die auf ihn zukommen, würde er den Kündigungsschutzprozess verlieren, wird er wohl schnell zu dem Ergebnis kommen, dass die Zahlung einer Abfindung für ihn die günstigere Alternative darstellt! Folglich wird er um so eher bereit sein, eine Abfindung zu zahlen, je größer für ihn das Risiko ist, im Kündigungsschutzprozess zu unterliegen.

    Beachten Sie aber bitte folgendes:

Es kommt überhaupt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer gute oder gar sehr gute Aussichten haben muss, den Prozess zu gewinnen. Es genügt schon, dass für den Arbeitgeber überhaupt nur ein Risiko besteht, welches er nicht genau kalkulieren kann. Und das ist häufig der Fall. Denn wer kann den Ausgang eines Prozesses schon genau vorhersagen.

Also kommt es (nur) darauf an, genügend Argumente zusammenzutragen, die natürlich rechtlich relevant sein müssen und die es als möglich oder zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gewinnen könnte. Das also ist der "Mechanismus", der bewirkt, dass der Arbeitgeber bereit ist, an den Arbeitnehmer eine

Abfindung

zu zahlen. Um tragfähige Argumente zu finden und damit eine Kündigungsschutzklage so zu begründen, dass sie den vorstehenden Anforderungen gerecht wird, sollten Sie sich an einen Fachmann wenden. Nur der Fachmann (z. B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht) weiß, auf welche Argumente es ankommt und wie man sie am besten in den Prozess einführt, d. h. die Kündigungsschutzklage juristisch fundiert begründet.


Wie hoch sollte nun die Abfindung sein? Wie wird die Abfindung berechnet?


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 17.03.2010