Steuerfreiheit bei Altfällen: Wenn im Falle der Kündigung
eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber eine Abfindung
zahlt: Wie wird die Abfindung versteuert? Was bleibt Ihnen
von der Abfindung, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgegeben
haben und der Fiskus sich bei Ihnen bedient hat?
Abfindung und Steuern -
steuerfrei
Teil 4
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit
eine Abfindung bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei ist.
Zweite Voraussetzung:
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Seit dem 1. Januar 2006 gilt für Abfindungszahlungen
die unbeschränkte Steuerpflicht. Die Freibeträge,
die es früher gab, wurden gestrichen. Die nachfolgenden
Ausführungen beziehen sich nur auf "Altfälle".
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Ein Dienstverhältnis muss zur Auflösung gelangen:
Auflösung eines Dienstverhältnisses bedeutet nicht
Freistellung. Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich
beendet werden. Allerdings ist es unschädlich, wenn die
Parteien im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
ein sog. "freies Mitarbeiterverhältnis" vereinbaren. Die
Steuerfreiheit einer Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG wird nicht
dadurch beeinträchtigt, dass der Arbeitnehmer auf Grund eines nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossenen neuen Dienstvertrages
bei demselben Arbeitgeber zu anderen Bedingungen wieder eingestellt
wird.
Werden Abfindungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang nach §§
613 a BGB gezahlt und wird das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Betriebsinhaber
fortgesetzt, liegt keine Beendigung des Dienstverhältnisses vor.
Eine in diesem Fall gezahlte Abfindung ist nicht steuerfrei.
Abfindungen, die bei Änderungskündigungen
gezahlt werden, sind nur steuerlich privilegiert, wenn der
Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat. Akzeptiert
im Falle einer Änderungskündigung der Arbeitnehmer die Änderung
der Arbeitsbedingungen und zahlt der Arbeitgeber ihm wegen der damit
verbundenen Verschlechterung eine Abfindung, so ist diese Abfindung
nicht steuerfrei.
Weitere Voraussetzung, damit die Abfindung steuerfrei ist: Die
Auflösung muss vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich
ausgesprochen worden sein... 
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