Wenn Sie selbst kündigen wollen ....

.... Chance auf Abfindung?

Häufig befinden sich Arbeitnehmer in einer Situation, in der sie - aus welchen Gründen auch immer - an ihrer Arbeit und an ihrem Arbeitsplatz keine Freude mehr haben. Liebend gern würden sie das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden.

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Aber:

Wollen Sie es Ihrem Arbeitgeber wirklich so leicht machen, indem Sie einfach alles hinwerfen und gehen?

Ist Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht zumindest noch eine Abfindung "schuldig"?

Können Sie, auch wenn die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihnen ausgeht, eine Strategie entwickeln, dass Sie Ihren Arbeitgeber am Ende noch dazu bringen, Ihnen eine Abfindung zu zahlen?


Für den eigenen Wunsch eines Arbeitnehmers, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, kommen unterschiedliche Gründe in Betracht. Folgende Konstellationen sind denkbar:

  • Sie werden an Ihrem Arbeitsplatz gemobbt. Die Arbeit ist Ihnen zur Qual geworden. Sie können nachts nicht schlafen, weil Ihnen vor dem nächsten Tag graut. Vielleicht hat Ihre Arbeitsplatzsituation sogar schon dazu geführt, dass Sie psychisch erkrankt sind. Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis lieber heute als morgen beenden.

  • Sie befinden sich in der Elternzeit. Die Elternzeit geht zu Ende. Sie haben aber den Eindruck, dass Ihr Arbeitgeber überhaupt nicht den Wunsch verspürt, dass Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Unter diesen Voraussetzungen möchten Sie auch nicht mehr dort arbeiten müssen.

  • Oder Sie möchten zwar an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, können aber nicht mehr ganztags arbeiten, weil Sie sich auch um Ihr Kind oder Ihre Kinder kümmern müssen. Ihren Wunsch, zukünftig auf Teilzeitbasis zu arbeiten, lehnt der Arbeitgeber ab. Deshalb sind Sie völlig demotiviert und auch nicht bereit, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

  • Sie haben das Gefühl, dass es um Ihr Arbeitsverhältnis nicht zum Besten bestellt ist. Ihr Arbeitgeber lässt erkennen, dass er mit Ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden ist; möglicherweise lässt er auch durchblicken, dass er Sie gerne loswerden möchte, und hat Ihnen nahegelegt, "sich schon einmal nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen".

  • Ihr Arbeitgeber hat Sie abgemahnt. Sie haben hierfür kein Verständnis und empfinden dieses Verhalten Ihres Arbeitgebers als Vertrauensbruch. Aufgrund der Abmahnung betrachten Sie das Arbeitsverhältnis als so stark belastet, dass Sie überlegen, "die Brocken hinzuwerfen".

Am Einfachsten wäre es natürlich, in einer solchen Situation das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen. Aber damit machen Sie es dem Arbeitgeber doch wohl zu leicht. Ihr Arbeitgeber wird Sie gewissermaßen zum "Nulltarif" los. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kostet ihn keinen Cent.

Ist es möglich, das Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen noch eine Abfindung zukommen lässt? Diese Möglichkeit besteht sicherlich nicht immer, aber doch sehr häufig! Natürlich ist es nicht ganz einfach, unter solchen Umständen an eine Abfindung zu kommen. Schließlich können Sie nicht einfach an Ihren Arbeitgeber herantreten und ihm sagen, dass Sie das Arbeitsverhältnis zwar beenden wollen, dass er Ihnen aber doch gefälligst eine Abfindung anbieten möge. Der Arbeitgeber wird Sie schlicht auslachen und darauf hinweisen, dass es Ihnen jederzeit frei stehe, selbst zu kündigen.

In meiner langjährigen Praxis habe ich aber festgestellt, dass sehr oft auch dann, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus das Arbeitsverhältnis lösen möchte, Strategien möglich sind, die dazu führen, dass am Ende doch eine Abfindung gezahlt wird. Ich bin, wenn Sie so wollen, nicht nur auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert, sondern habe auch erhebliches Know-how entwickelt, Arbeitnehmern zu einer Abfindung zu verhelfen, die das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden möchten.

Ganz wichtig:

Sie wollen, dass das Arbeitsverhältnis endet. Sie wollen aber auch, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlt. In dieser Situation dürfen Sie auf keinen Fall selbst kündigen! Was sollte denn Ihren Arbeitgeber veranlassen, Ihnen eine Abfindung zu zahlen, wenn Sie gekündigt haben? Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, mag Ihr Arbeitgeber Ihnen auch noch so übel mitgespielt haben.

Wenn Sie eine Abfindung wollen, muss hier Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden wollen. Da er keinen Kündigungsgrund hat, kann er Ihnen aber nicht ohne weiteres kündigen. Will er Sie trotzdem loswerden, muss er sich das dann etwas kosten lassen. Der "Trick" besteht nun darin, in Ihrem Arbeitgeber das dringende Bedürfnis zu wecken, sich unter allen Umständen von Ihnen trennen zu wollen.

Ich habe im Laufe der Zeit diverse Strategien entwickelt, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führen. Ich bin gern bereit, Sie zu beraten und mit Ihnen gemeinsam zu klären, welche Wege und Möglichkeiten es gibt, das Arbeitsverhältnis in der Weise zu beenden, dass Sie obendrein eine Abfindung erhalten.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010