(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen (und an eine Kündigung denken) ...

... Chance auf Abfindung?

Häufig befinden sich Arbeitnehmer in einer Situation, in der sie das Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen wollen. Die Gründe können vielfältiger Natur sein, etwa Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, mangelnde Zukunftsperspektiven oder aber auch Repressalien am Arbeitsplatz bis hin zu Mobbing. Liebend gern würden sie das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden.

Aber:

Wollen Sie es Ihrem Arbeitgeber wirklich so leicht machen, indem Sie einfach alles hinwerfen und gehen?

Ist Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht zumindest noch eine Abfindung "schuldig"?

Können Sie, auch wenn die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihnen ausgeht, eine Strategie entwickeln, die Ihren Arbeitgeber am Ende noch dazu bringt, Ihnen eine Abfindung zu zahlen?

Für den eigenen Wunsch eines Arbeitnehmers, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, kommen unterschiedliche Gründe in Betracht. Folgende Konstellationen sind denkbar:

  • Arbeitsverhältnis in der Krise: Sie haben das Gefühl, dass es um Ihr Arbeitsverhältnis nicht zum Besten bestellt ist. Ihr Arbeitgeber lässt erkennen, dass er mit Ihrer Arbeitsleistung nicht zufrieden ist; möglicherweise lässt er auch durchblicken, dass er Sie gerne loswerden möchte, und hat Ihnen nahegelegt, "sich schon einmal nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen".
  • Keine beruflichen Perspektiven: Ihre Karriere ist ins Stocken geraten. Sie kommen beruflich einfach nicht weiter. Der Arbeitgeber gibt Ihnen keine Chance, sich weiterzuentwickeln. Jegliche Aufstiegschancen werden Ihnen verbaut. Keine Perspektiven zu haben, ist ein Motivationskiller. Unter diesen Bedingungen sind sie nicht mehr bereit, Ihrer Arbeitskraft ausgerechnet diesem Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
  • Schlechte Führung, inakzeptable Vorgesetze: Schlechte Führung ist ebenso geeignet, die Motivation von Mitarbeitern im Keim zu ersticken. Wenn Ihre Vorgesetzten der Bezeichnung "Führungskraft" überhaupt nicht gerecht werden, Ihre Bedürfnisse und Erwartungen ignorieren oder es gar an dem erforderlichen Respekt Ihnen gegenüber fehlen lassen, werden Sie über einen Wechsel in ein anderes Unternehmen nachdenken.
  • Totale Überlastung: Sie befinden sich in der Situation, dass Sie überlastet sind. Sie werden überfordert oder überfordern sich selbst, um den Anforderungen Ihres Arbeitgebers zu genügen. Die Überlastungssituation hat dazu geführt, dass Sie mit Ihrem Arbeitsverhältnis insgesamt unzufrieden sind. Vielleicht setzen Sie auch kein Vertrauen mehr auf Ihren Arbeitgeber, dass dieser die Kompetenz besitzt und den guten Willen hat, eine Besserung herbeiführen zu können oder wollen. (Lesen Sie hierzu bitte auch die Tipps zur Überlastungsanzeige.)
  • Demotivierende Abmahnung: Ihr Arbeitgeber hat Sie abgemahnt. Sie haben hierfür kein Verständnis und empfinden dieses Verhalten Ihres Arbeitgebers als Vertrauensbruch. Aufgrund der Abmahnung betrachten Sie das Arbeitsverhältnis als so stark belastet, dass Sie überlegen, "die Brocken hinzuwerfen".
  • Mobbing am Arbeitsplatz: Sie werden an Ihrem Arbeitsplatz gemobbt. Die Arbeit ist Ihnen zur Qual geworden. Sie können nachts nicht schlafen, weil Ihnen vor dem nächsten Tag graut. Vielleicht hat Ihre Arbeitsplatzsituation sogar schon dazu geführt, dass Sie psychisch erkrankt sind. Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis lieber heute als morgen beenden. (Lesen Sie hierzu bitte auch die Tipps zum Mobbing am Arbeitsplatz.)
  • Ende der Elternzeit: Sie befinden sich in der Elternzeit. Die Elternzeit geht zu Ende. Sie haben aber den Eindruck, dass Ihr Arbeitgeber überhaupt nicht den Wunsch verspürt, dass Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Unter diesen Voraussetzungen möchten Sie auch nicht mehr dort arbeiten müssen.

Selbst kündigen? Auf keinen Fall!

Am Einfachsten wäre es in einer solchen Situation natürlich, die "Brocken hinzuwerfen" und das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen. Aber damit machen Sie es dem Arbeitgeber doch wohl zu leicht. Ihr Arbeitgeber wird Sie gewissermaßen zum "Nulltarif" los. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kostet ihn keinen Cent.

Ist es möglich, das Arbeitsverhältnis so zu beenden, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen noch eine Abfindung zukommen lässt bzw. zukommen lassen muss? Diese Möglichkeit besteht sicherlich nicht immer, aber doch sehr häufig! Natürlich ist es nicht ganz einfach, unter solchen Umständen an eine Abfindung zu kommen. Schließlich können Sie nicht einfach an Ihren Arbeitgeber herantreten und ihm sagen, dass Sie das Arbeitsverhältnis zwar beenden wollen, dass er Ihnen aber doch gefälligst eine Abfindung anbieten möge. Der Arbeitgeber wird Sie schlicht auslachen und darauf hinweisen, dass es Ihnen jederzeit frei stehe, selbst zu kündigen.

In meiner langjährigen Praxis habe ich aber festgestellt, dass sehr oft auch dann, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus das Arbeitsverhältnis lösen möchte, Strategien möglich sind, die dazu führen, dass am Ende doch eine Abfindung gezahlt wird. Ich bin, wenn Sie so wollen, nicht nur auf das Kündigungsschutzrecht spezialisiert, sondern habe auch erhebliches Know-how entwickelt, Arbeitnehmern zu einer Abfindung zu verhelfen, die das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden möchten.

Ganz wichtig:

Sie wollen, dass das Arbeitsverhältnis endet. Sie wollen aber auch, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlt. In dieser Situation dürfen Sie auf keinen Fall selbst kündigen! Was sollte denn Ihren Arbeitgeber veranlassen, Ihnen eine Abfindung zu zahlen, wenn Sie gekündigt haben? Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, mag Ihr Arbeitgeber Ihnen auch noch so übel mitgespielt haben.

Wenn Sie eine Abfindung wollen, muss Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden wollen. Da er keinen Kündigungsgrund hat, kann er Ihnen aber nicht ohne weiteres kündigen. Will er Sie trotzdem loswerden, muss er sich das dann etwas kosten lassen. Der "Trick" besteht nun darin, in Ihrem Arbeitgeber das dringende Bedürfnis zu wecken, sich unter allen Umständen von Ihnen trennen zu wollen.

Ich habe im Laufe der Zeit diverse Strategien entwickelt, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führen. Ich bin gern bereit, Sie zu beraten und mit Ihnen gemeinsam zu klären, welche Wege und Möglichkeiten es gibt, das Arbeitsverhältnis in der Weise zu beenden, dass Sie obendrein eine Abfindung erhalten.

Noch ein Hinweis: Haben Sie vielleicht schon eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, oder haben Sie sogar schon einen Arbeitsvertrag bei Ihrem zuküntigen Arbeitgeber unterschrieben? Wenn Sie eine Strategie entwickeln wollen, die Ihren Arbeitgeber dazu veranlasst, das Arbeitsverhältnis in der Weise zu beenden, dass er Ihnen - gewissermaßen als "Belohnung" für Ihre eigene Beendigungsabsicht - eine Abfindung zahlt, darf Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen erfahren, dass er Sie über kurz oder lang ohnehin los wird!

Weiß Ihr Arbeitgeber, dass Sie konkrete Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle haben, hat er wohl kaum Veranlassung, Ihnen eine Abfindung zu zahlen - warum auch? Er muss doch einfach nur abwarten, bis Sie von allein gehen. Natürlich gibt es auch hier Strategien, aber es wird schwierig.


Wenn der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden, von Ihnen ausgeht und nicht von Ihrem Arbeitgeber, muss eine Strategie gefunden werden, die den Arbeitgeber dazu bringt, Ihnen eine Abfindung zu zahlen...



Zuletzt aktualisiert August 2023

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