Wenn es Ihr Wunsch ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden, sollten Sie strategisch so vorgehen, dass der Arbeitgeber von sich aus eine Kündigung ausspricht.

Kündigung Abmahnung             
       Teil 7

Sie haben dann die Möglichkeit, vor das Arbeitsgericht zu ziehen und mittels einer Kündigungsschutzklage zumindest noch eine Abfindung zu erstreiten.

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Und wie können Sie Ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, dass er selbst eine Kündigung ausspricht, Ihnen also von sich aus kündigt?

Ein probates Mittel ist es, dem Arbeitgeber offensiv entgegenzutreten. Sie können ihn durch einen Rechtsanwalt ultimativ auffordern lassen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Oder Sie können - ebenfalls durch einen Rechtsanwalt - Klage vor dem Arbeitsgericht erheben und auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Arbeitgeber reagieren in solchen Fällen nicht selten mit einer Kündigung. Selbst wenn nicht gekündigt wird, Sie aber vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung klagen, findet ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt. In dem Gütetermin besteht dann die Möglichkeit, sich über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu verständigen.

Abschließend nochmals mein dringender Rat: Treffen Sie eine so wichtige Entscheidung auf keinen Fall, ohne sich fachkundig beraten zu lassen.


Fortsetzung:
Falls Sie eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erhalten haben: Was müssen Sie im Zusammenhang mit einer für die Kündigung eventuell erforderlichen Abmahnung beachten?


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010