Tipps bei einer Abmahnung

Abmahnung - was tun?
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie abgemahnt wurden?

Handlungsalternativen - wie sollen Sie auf die Abmahnung reagieren?

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, stellt sich Ihnen die Frage, wie Sie damit umgehen sollen. Grundsätzlich bestehen folgende Handlungsalternativen:

  • Nichts unternehmen: Sie akzeptieren die Abmahnung und lassen die Angelegenheit auf sich beruhen, unternehmen also nichts.
  • Gegendarstellung: Sie formulieren eine Gegendarstellung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese zur Personalakte zu nehmen.
  • Betriebsrat einschalten: Falls es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, können Sie diesen einschalten. Der Betriebsrat muss Sie unterstützen, wenn er die Einwände, die Sie gegen die Abmahnung haben, für berechtigt hält.
  • Außergerichtliches Aufforderungsschreiben: Sie fordern Ihren Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Gegebenenfalls setzen Sie ihm hierfür eine Frist.
  • Anwaltliches Aufforderungsschreiben: Sie schalten einen Anwalt ein, der Ihren Arbeitgeber - gegebenenfalls unter Fristsetzung - auffordert, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
  • Klage vor dem Arbeitsgericht: Sie lassen durch Ihren Anwalt Klage erheben und mache den Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichtlich geltend.

Vorüberlegungen - welche Reaktion ist angebracht?

Bemerken Sie die Abstufung? Die Skala Ihrer Reaktionsmöglichkeiten reicht von sehr zurückhaltend bis sehr aggressiv. Für welche dieser Alternativen entscheiden Sie sich nun? Welche Vorgehensweise ist für Sie optimal? Um entscheiden zu können, wie Sie auf einer Abmahnung reagieren, sind einige Vorüberlegungen anzustellen:

  • Ist die Abmahnung berechtigt? Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer. Um entscheiden zu können, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren, kommt es zunächst einmal darauf an, ob die Abmahnung berechtigt ist. Ist der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf begründet? Wird Ihnen zu Recht ein Vertragsverstoß zur Last gelegt? Je nachdem, ob Sie zu Recht abgemahnt wurden oder nicht, wird die Vorgehensweise gänzlich unterschiedlich sein.
  • Was ist Ihr Ziel? Wollen Sie bei Ihrem Arbeitgeber bleiben und das Arbeitsverhältnis fortsetzen? Oder ist Ihr Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber durch die Abmahnung – oder aus sonstigen Gründen – so schwer belastet, dass Sie an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kein Interesse mehr haben? Ihre Vorgehensweise wird davon abhängen, welche dieser beiden Alternativen Sie bevorzugen:
    Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, sollten Sie eine Maßnahme wählen, durch die Ihr Arbeitsverhältnis so wenig wie möglich belastet wird. Ist Ihnen hingegen an Ihrem Job nicht mehr gelegen, kann eine "härtere Gangart" in Betracht gezogen werden. Gegebenenfalls können Sie die Abmahnung sogar als Mittel zum Zweck benutzen und eine Vorgehensweise wählen (z.B. Klage gegen die Abmahnung), mit der Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses forcieren und die Zahlung einer Abfindung durchsetzen.

Abmahnung: Wann Sie eine Gegendarstellung schreiben sollten - und wann eher nicht...



Zuletzt aktualisiert August 2023

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