Wenn es Ihr Wunsch ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden,
sollten Sie strategisch so vorgehen, dass der Arbeitgeber
von sich aus eine Kündigung ausspricht.
Kündigung
Abmahnung
Teil 7
Sie haben dann die Möglichkeit, vor das Arbeitsgericht
zu ziehen und mittels einer Kündigungsschutzklage zumindest
noch eine Abfindung zu erstreiten.
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Und wie können Sie Ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, dass
er selbst eine Kündigung ausspricht, Ihnen also von sich aus
kündigt?
Ein probates Mittel ist es, dem Arbeitgeber offensiv entgegenzutreten.
Sie können ihn durch einen Rechtsanwalt ultimativ auffordern
lassen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Oder Sie
können - ebenfalls durch einen Rechtsanwalt - Klage vor dem
Arbeitsgericht erheben und auf Entfernung der Abmahnung aus der
Personalakte klagen. Arbeitgeber reagieren in solchen Fällen
nicht selten mit einer Kündigung. Selbst wenn nicht gekündigt
wird, Sie aber vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung klagen,
findet ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt. In dem
Gütetermin besteht dann die Möglichkeit, sich über
eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer
Abfindung zu verständigen.
Abschließend nochmals mein dringender Rat: Treffen Sie eine
so wichtige Entscheidung auf keinen Fall, ohne sich fachkundig beraten
zu lassen.
Fortsetzung:
Falls Sie eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
erhalten haben: Was müssen Sie im
Zusammenhang mit einer für die Kündigung eventuell erforderlichen
Abmahnung beachten? 
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