Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie gegen eine Kündigung
Ihres Arbeitgebers vorgehen wollen? Eine Kündigung kann nur
dann zu Fall gebracht werden, wenn eine Kündigungsschutzklage
vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird.
|
 |
Tipps zum Kündigungsschutz
Teil 6
|
Kündigungsschutzklage: Dreiwöchige Klagefrist
beachten!
Die Klage, deren Ziel die Feststellung der Unwirksamkeit
der Kündigung ist, kann nur innerhalb einer Frist
von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben
werden!
|
Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Kündigung
zu laufen. Wird gegen die Kündigung nicht geklagt und die
dreiwöchige Frist versäumt, so wird die Kündigung bestandskräftig.
Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der Kündigungsfrist
unwiderruflich endet.
|
Beachten Sie:
|
|
Auch wenn Sie mit ihrem Arbeitgeber über die eventuelle
Rücknahme der Kündigung oder über die Zahlung
einer Abfindung verhandeln, läuft die Dreiwochenfrist
zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Kommt bis
zum Ablauf der Dreiwochenfrist eine gütliche Einigung
mit Ihrem Arbeitgeber nicht zu Stande, sollten Sie unbedingt
zur Fristwahrung Kündigungsschutzklage erheben.
Wenn Sie sich dann später doch noch einigen, können
Sie die Klage immer noch zurücknehmen.
Haben Sie die Dreiwochenfrist im Vertrauen darauf verstreichen
lassen, dass Sie sich mit Ihren Arbeitgeber einigen können,
so ist die Kündigung bestandskräftig. Kommt es nach
Ablauf der Frist nicht mehr zu einer Einigung, haben Sie das
Nachsehen. An Versprechungen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen möglicherweise
gemacht hat, ist er nicht gebunden, solange nur verhandelt
wird, ohne dass eine abschließende Einigung zu Stande
kommt. Selbst wenn Sie sich bereits mündlich mit
Ihrem Arbeitgeber verständigt haben, wird Ihnen das nichts
nützen, wenn Ihr Arbeitgeber es sich anders überlegt.
Nur wenn die Einigung in Schriftform (von
Ihrem Arbeitgeber und von Ihnen unterschrieben) festgehalten
wird, werden Sie auch beweisen können, dass - und gegebenenfalls
mit welchem Inhalt - Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber verständigt
haben.
|
Die
Praxis zeigt, dass in der überwiegenden Zahl der Kündigungsfälle
für den Arbeitnehmer noch etwas "herauszuholen" ist. Sehr häufig
findet sich "ein Haar in der Suppe", so dass der Arbeitnehmer gute
Aussichten hat, wenn er gegen die Kündigung angeht. Das setzt aber
voraus, dass rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Wird Klage erhoben, findet innerhalb kürzester Frist - in der Regel
nach zwei bis vier Wochen - eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
statt. In dieser Güteverhandlung versucht der Arbeitsrichter, auf
eine gütliche Einigung zwischen den Parteien hinzuwirken. Dabei
wird auch die Sach- und Rechtslage erörtert. Bestehen Bedenken,
die Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung begründen,
so wird der Richter diese Bedenken offen ansprechen. Dies führt
häufig dazu, dass der Arbeitgeber kompromissbereit ist und sich
auf eine gütliche Einigung einlässt. Er hat nämlich ein Interesse
daran, Gewissheit darüber zu haben, dass das Arbeitsverhältnis auch
wirklich beendet beendet ist. Um diese Gewissheit zu bekommen, ist
er bereit, einen Preis zu zahlen, nämlich eine Abfindung.
In der Mehrzahl der Kündigungsfälle einigen die Parteien sich
gütlich, indem sie sich darauf verständigen, dass das
Arbeitsverhältnis endet. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer als
Entschädigung eine Abfindung von bis zu mehreren Monatsgehältern.
Das Arbeitsverhältnis wird dann zwar nicht fortgesetzt. An einer
Fortsetzung hat der Arbeitnehmer aber in den meisten Fällen ohnhin
kein Interesse mehr, weil das Arbeitsklima durch die vom Arbeitgeber
ausgesprochene Kündigung nachhaltig getrübt ist. Wer möchte schon
bei einem Arbeitgeber weiter arbeiten, wenn er weiß, dass
der Arbeitgeber einen lieber los wäre? Aus diesem Grunde enden die
meisten Kündigungsschutzprozesse mit einem Abfindungsvergleich.
Der Arbeitnehmer erhält auf diesem Wege eine - oftmals beträchtliche
- Abfindung. Diese würde er aber nicht erhalten haben, wenn
er sich nicht gegen die Kündigung gewehrt hätte.
Wenn Sie mehr über die Zusammenhänge erfahren wollen,
warum die überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse
damit endet, dass die Parteien sich auf die Zahlung einer Abfindung
verständigen, lesen Sie die Tipps
im Zusammenhang mit einer Abfindung.... 
Online-Rechtsberatung
|
|
Sie haben ein Kündigungsproblem
oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem? Mit der Online-Rechtsberatung
steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit
zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch"
eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten.
Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen
arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich
oder gerichtlich - vertreten.
Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt
aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
|
|
Zur
Online-Rechtsberatung - hier finden Sie auch Informationen
über die Kosten und über den Ablauf 
|
Ende des Kapitels "Tipps zum Kündigungsschutz"
|