Nachfolgend lernen Sie einige der Kündigungssachverhalte für außerordentliche Kündigungen kennen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen.

            Außerordentliche Kündigung: Gründe
Teil 3   

Welche Möglichkeiten zur Abwehr der außerordentlichen Kündigung gibt es jeweils und welche Strategie ist am Erfolg versprechendsten, die Kündigung zu Fall zu bringen und eventuell sogar noch eine Abfindung herauszuholen?

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Um eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, gibt es verschiedene Gründe.

       Die Kündigungssachverhalte:


Beharrliche Arbeitsverweigerung


Eigenmächtige Urlaubname

Schlechtleistung oder Minderleistung

Drohung mit Krankheit

Beleidigung

Diebstahl, Spesenbetrug



An dieser Stelle sei nochmals der Hinweis wiederholt, dass Sie wegen der negativen Folgen einer außerordentlichen Kündigung auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen sollten, selbst wenn diese Ihrer Meinung nach Ihre volle Berechtigung hat.

Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist oder Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie weiter zu beschäftigen, lässt sich häufig doch folgendes erreichen:

  • Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen können.

  • Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab, dass er die Vorwürfe, die Ihn zu der Kündigung veranlasst haben, nicht länger aufrecht erhält.

  • Außerdem kann selbst bei außerordentlichen Kündigungen nicht selten die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.

In meiner langjährigen arbeitsrechtlichen Beratungspraxis hat sich gezeigt:

Es ist die Regel, dass gegen eine verhaltensbedingte Kündigung geklagt wird. Dabei ist festzustellen, dass, wenn die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, ein Vergleich geschlossen wird:

Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet und der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer eine Abfindung. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängt.



Kündigungssachverhalt: Beharrliche Arbeitsverweigerung


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 05.08.2009