Außerordentliche Kündigung
Teil 3

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen:

Schlechtleistung oder Minderleistung

Der Arbeitgeber darf regelmäßig eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte erwarten. Bisweilen sind Arbeitgeber geneigt, bei ganz besonders missratenen Arbeitsergebnissen eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Aber auch hier kann einer Kündigung häufig, wenn nicht fast immer, mit Aussicht auf Erfolg entgegengetreten werden....


Bei Schlechtleistung oder Minderleistung gelten zunächst die Ausführungen zur ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung. Eine Schlechtleistung kann grundsätzlich nicht den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber fahrlässig einen großen Schaden zugefügt hat. Anders verhält es sich, wenn die Schlechtleistung beharrlich und vorsätzlich erfolgt. Hierfür wiederum ist der Arbeitgeber beweispflichtig.

Beachten Sie jedoch, dass bei nicht vorsätzlicher Schlechtleistung eine ordentliche Kündigung nach vorheriger Abmahnung in Betracht kommen kann.

Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung....
und speziell die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung im Falle der Schlechtleistung oder Minderleistung....


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012