Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung, die aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen? Wie können Sie in Zeiten zunehmend knapper werdender Arbeitsplätze Ihre weitere Beschäftigung erreichen? Wie kommen Sie zu einer Abfindung?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Betriebsbedingte Kündigung        
          Teil 1

Einige wichtige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen.


Die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Es vergeht kaum ein Tag, an welchem wir nicht den Medien entnehmen müssen, dass auch große, renommierte Konzerne Arbeitsplätze wegrationalisieren werden. Viele mittlere und kleinere Betriebe sind gleichfalls betroffen.

Falls Sie möglicherweise nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit, etwa weil Ihre Abteilung "dichtgemacht" oder umorganisiert wird, Ihren Arbeitsplatz einbüßen, kann dies eine mittlere Katastrophe bedeuten. Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust des Einkommens, nicht selten Arbeitslosigkeit bis hin zum sozialen Abstieg.

Was können Sie in dieser Situation unternehmen? Einfach nur zur Agentur für Arbeit gehen und sich arbeitslos melden...? Auf dieser Site können Sie sich informieren, wann es sich lohnen kann, gegen eine Kündigung, die aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen. Sie werden erfahren, wie Sie in Zeiten zunehmend knapper werdender Arbeitsplätze Ihre weitere Beschäftigung erreichen oder auch zu einer Abfindung gelangen können.

Achtung:

Die überwiegende Anzahl der Kündigungen ist rechtlich angreifbar. Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, ist es erforderlich, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Mit der Kündigungsschutzklage können Sie erreichen, dass die Unwirksamkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht festgestellt wird.

Sie sichern sich Ihre Rechte nur effektiv, wenn Sie gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht erhoben haben!



Gegen eine betriebsbedingte Kündigung können Sie nur dann vorgehen, wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Unter welchen Voraussetzungen können Sie Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen?


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stand: 17.03.2010