Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung.

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung
Teil 2

Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen will?


CHECKLISTE:

  1. Bei den Gründen, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Kündigung verwenden will, muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe).
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 3 (=Seiten 5 - 7)

  2. Die von Ihrem Arbeitgeber behaupteten (inner- oder außer-)betrieblichen Gründe für seine unternehmerische Entscheidung zur Kündigung müssen auch tatsächlich vorliegen.
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 4 (=Seiten 8 - 9)

  3. Ihr Arbeitgeber muss überhaupt auf eine Veränderung der betrieblichen Situation hin eine nachweisbare Entscheidung getroffen haben, die zum (vollständigen oder teilweisen) Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt.
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 5 (=Seiten 10 - 12)

  4. Dringende betriebliche Erfordernisse, die zum Wegfall eines Arbeitsplatzes geführt haben, sind nur dann geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 6 (=Seiten 13 - 15)

  5. Ihr Arbeitgeber muss beachten, dass Sie derjenige Arbeitnehmer sind, der im Vergleich zu Ihren Kollegen, die die gleiche oder eine von Ihnen nach kurzer Einarbeitung machbare Tätigkeit verrichten, am wenigsten auf den Arbeitsplatz angewiesen ist (Sozialauswahl).
    Siehe dazu die Tipps zu Teil 7 (=Seiten 16 - 26)

Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.

Die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen sind zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu verstehen und füllen in der arbeitsrechtlichen Praxis dicke Kommentare. Daher werden sie nachfolgend ausführlich erläutert und mit zahlreichen Beispielen und Tipps unterlegt.


Bei den Gründen, auf die Ihr Arbeitgeber die Kündigung stützen will, muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe). Welche außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden?


Betriebsbedingte Kündigung - Teil 2 (Seite 4/27)       Seitenanfang
Betriebsbedingte Kündigung (Übersicht)       Teil 3
Inhaltsübersicht       Seite zurück
Sagen Sie Ihre Meinung! Online-Rechtsberatung  
Sagen Sie Ihre Meinung! Fragen - Anregungen - Kritik
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht | Betriebsbedingte Kündigung (Übersicht) | Betriebsbedingte Kündigung - Teil 2 (Seite 4/27)

Stand: 29.01.2012