Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung
zu Fall zu bringen? Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht
einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung.
|
 |
Betriebsbedingte Kündigung
Teil 2
|
Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der
Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen will?
|
|
CHECKLISTE:
|
- Bei den Gründen, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Kündigung
verwenden will, muss es sich um solche handeln, die von
außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche
Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen
des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe).
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 3 (=Seiten 5 - 7)
- Die von Ihrem Arbeitgeber behaupteten (inner- oder
außer-)betrieblichen Gründe für seine unternehmerische
Entscheidung zur Kündigung müssen auch tatsächlich vorliegen.
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 4 (=Seiten 8 - 9)
- Ihr Arbeitgeber muss überhaupt auf eine Veränderung der
betrieblichen Situation hin eine nachweisbare Entscheidung
getroffen haben, die zum (vollständigen oder teilweisen)
Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt.
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 5 (=Seiten 10 - 12)
- Dringende betriebliche Erfordernisse, die zum Wegfall
eines Arbeitsplatzes geführt haben, sind nur dann geeignet,
eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn
keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung des Arbeitnehmers
besteht.
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 6 (=Seiten 13 - 15)
- Ihr Arbeitgeber muss beachten, dass Sie derjenige Arbeitnehmer
sind, der im Vergleich zu Ihren Kollegen, die die gleiche
oder eine von Ihnen nach kurzer Einarbeitung machbare Tätigkeit
verrichten, am wenigsten auf den Arbeitsplatz angewiesen
ist (Sozialauswahl).
Siehe dazu die Tipps zu
Teil 7 (=Seiten 16 - 26)
|
Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute
Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und
Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.
Die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen sind zugegebenermaßen
nicht ganz einfach zu verstehen und füllen in der arbeitsrechtlichen
Praxis dicke Kommentare. Daher werden sie nachfolgend ausführlich
erläutert und mit zahlreichen Beispielen und Tipps unterlegt.
Bei den Gründen, auf die Ihr Arbeitgeber die Kündigung
stützen will, muss es sich um solche handeln, die von außen
auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe)
oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs
selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe). Welche
außer- oder innerbetrieblichen Umstände können zur
Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen
werden? 
|