Welche Anforderungen werden an das tatsächliche Vorliegen der vom Arbeitgeber
behaupteten (inner- oder außer-) betrieblichen Gründe für
die Kündigungsentscheidung gestellt?
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Betriebsbedingte
Kündigung Grund
Teil 4
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Die Tatsache, dass ein Auftragsrückgang vorliegt, ist sicherlich
ein außerbetrieblicher Grund zur betriebsbedingten Kündigung,
und selbstverständlich muss auch das Arbeitsgericht zunächst
hinnehmen, wenn sich ein Unternehmer aus den eingetretenen
wirtschaftlichen Gründen zur Personalreduzierung entschließt.
Jedoch....
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Jedoch ist der Unternehmer verpflichtet, im einzelnen darzulegen, wie
er die weniger gewordene Arbeit konkret auf die anderen Mitarbeiter
verteilt hat, wie also sein Konzept aussieht und sich dieses auf
Ihre weitere Beschäftigung auswirkt. Insbesondere ist Ihr
Arbeitgeber gehalten - will er einen von Ihnen eingeleiteten Prozess
nicht verlieren -, im einzelnen seine diesbezügliche Personalplanung
darzustellen und das frühere sowie jetzige Arbeitsvolumen sowie
dessen frühere und jetzige Verteilung auf die Arbeitnehmer darzulegen.
Es ist für den Arbeitgeber enorm schwierig, diese Tatsachen ordnungsgemäß
darzulegen. Die Schwierigkeiten sind umso höher, je umfangreicher
und komplexer die durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen sind.
Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen nicht nach, haben Sie
aussichtsreiche Prozesschancen!
Ihre Beschäftigungsmöglichkeit entfällt nur, wenn Sie nicht mehr vertragsgemäß
beschäftigt werden können. Es wird allerdings nicht verlangt, dass ein bestimmter
- also gerade Ihr - Arbeitsplatz wegfällt, sondern es genügt, dass überhaupt
ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist. Ihr Arbeitgeber muss jedoch
darlegen, dass sich die von ihm behaupteten Ursachen unmittelbar oder mittelbar
auf Ihren Arbeitsplatz auswirken. Das Bedürfnis für Ihre Beschäftigung muss
entfallen sein. Die Maßnahmen Ihres Arbeitgebers müssen zudem auch geeignet
sein, den beabsichtigten (Einspar-)Effekt zu erreichen. Hierbei genügt jedoch
ebenso wenig eine allgemein gehaltene Behauptung Ihres Arbeitgebers, wie etwa,
es sei eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden, die zu einer Personalverringerung
geführt habe, oder man wolle Lohnkosten senken. Geschieht dies nicht, werden
Sie Ihren Prozess gewinnen!
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