Welche Anforderungen werden an das tatsächliche Vorliegen der vom Arbeitgeber behaupteten (inner- oder außer-) betrieblichen Gründe für die Kündigungsentscheidung gestellt?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

      Betriebsbedingte Kündigung Grund
Teil 4     

Die Tatsache, dass ein Auftragsrückgang vorliegt, ist sicherlich ein außerbetrieblicher Grund zur betriebsbedingten Kündigung, und selbstverständlich muss auch das Arbeitsgericht zunächst hinnehmen, wenn sich ein Unternehmer aus den eingetretenen wirtschaftlichen Gründen zur Personalreduzierung entschließt. Jedoch....


Jedoch ist der Unternehmer verpflichtet, im einzelnen darzulegen, wie er die weniger gewordene Arbeit konkret auf die anderen Mitarbeiter verteilt hat, wie also sein Konzept aussieht und sich dieses auf Ihre weitere Beschäftigung auswirkt. Insbesondere ist Ihr Arbeitgeber gehalten - will er einen von Ihnen eingeleiteten Prozess nicht verlieren -, im einzelnen seine diesbezügliche Personalplanung darzustellen und das frühere sowie jetzige Arbeitsvolumen sowie dessen frühere und jetzige Verteilung auf die Arbeitnehmer darzulegen. Es ist für den Arbeitgeber enorm schwierig, diese Tatsachen ordnungsgemäß darzulegen. Die Schwierigkeiten sind umso höher, je umfangreicher und komplexer die durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen sind. Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen nicht nach, haben Sie aussichtsreiche Prozesschancen!

Ihre Beschäftigungsmöglichkeit entfällt nur, wenn Sie nicht mehr vertragsgemäß beschäftigt werden können. Es wird allerdings nicht verlangt, dass ein bestimmter - also gerade Ihr - Arbeitsplatz wegfällt, sondern es genügt, dass überhaupt ein Überhang an Arbeitskräften entstanden ist. Ihr Arbeitgeber muss jedoch darlegen, dass sich die von ihm behaupteten Ursachen unmittelbar oder mittelbar auf Ihren Arbeitsplatz auswirken. Das Bedürfnis für Ihre Beschäftigung muss entfallen sein. Die Maßnahmen Ihres Arbeitgebers müssen zudem auch geeignet sein, den beabsichtigten (Einspar-)Effekt zu erreichen. Hierbei genügt jedoch ebenso wenig eine allgemein gehaltene Behauptung Ihres Arbeitgebers, wie etwa, es sei eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden, die zu einer Personalverringerung geführt habe, oder man wolle Lohnkosten senken. Geschieht dies nicht, werden Sie Ihren Prozess gewinnen!


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stand: 17.03.2010