Welche Anforderungen sind an das Erfordernis zu stellen, dass der Arbeitgeber eine nachweisbare Entscheidung getroffen haben muss, die zum Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt?

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung
Teil 5

Ganz wichtig: Der Arbeitsplatz muss tatsächlich weggefallen sein!



    Ganz wichtig: Der Arbeitsplatz muss tatsächlich weggefallen sein!

Häufig ist folgender Fall anzutreffen: Der Arbeitgeber spricht die betriebsbedingte Kündigung aus und begründet dies damit, dass der Arbeitsplatz weggefallen sei (Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme etc.). Tatsächlich hat der Arbeitgeber aber erst vor kurzem einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der ganz offensichtlich den gekündigten Arbeitnehmer ersetzen soll. In einem solchen Fall ist die Kündigung unwirksam!

Ebenso häufig kommt es vor, dass die behauptete Rationalisierungs- bzw. Umstrukturierungsmaßnahme nur ein Vorwand ist, einen missliebigen Mitarbeiter loszuwerden. Kaum ist der gekündigte Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb, stellt der Arbeitgeber eine Ersatzkraft ein. Auch eine solche Kündigung kann keinen Bestand haben!

Überlegen Sie daher im Falle einer Kündigung genau, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich wegfallen wird! Was wird aus der Arbeit, die Sie bislang erledigt haben? Wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden ist: Wer soll sie zukünftig machen? Wird die Arbeit lediglich auf einen anderen Mitarbeiter übertragen, ist dies häufig ein Indiz dafür, dass der Arbeitsplatz nicht weggefallen ist. Sie könnten gute Chancen haben, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen bzw. sich eine Abfindung zu erstreiten.



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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012