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Häufig ist folgender Fall anzutreffen: Der Arbeitgeber spricht
die betriebsbedingte Kündigung aus und begründet dies damit,
dass der Arbeitsplatz weggefallen sei (Rationalisierungs-
oder Umstrukturierungsmaßnahme etc.). Tatsächlich hat der
Arbeitgeber aber erst vor kurzem einen neuen Mitarbeiter eingestellt,
der ganz offensichtlich den gekündigten Arbeitnehmer ersetzen
soll. In einem solchen Fall ist die Kündigung unwirksam!
Ebenso häufig kommt es vor, dass die behauptete Rationalisierungs-
bzw. Umstrukturierungsmaßnahme nur ein Vorwand ist, einen
missliebigen Mitarbeiter loszuwerden. Kaum ist der gekündigte
Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb, stellt der Arbeitgeber
eine Ersatzkraft ein. Auch eine solche Kündigung kann keinen
Bestand haben!
Überlegen Sie daher im Falle einer Kündigung genau,
ob Ihr Arbeitsplatz wirklich wegfallen wird! Was wird aus
der Arbeit, die Sie bislang erledigt haben? Wenn die Arbeit
nach wie vor vorhanden ist: Wer soll sie zukünftig machen?
Wird die Arbeit lediglich auf einen anderen Mitarbeiter übertragen,
ist dies häufig ein Indiz dafür, dass der Arbeitsplatz nicht
weggefallen ist. Sie könnten gute Chancen haben, einen Kündigungsschutzprozess
zu gewinnen bzw. sich eine Abfindung zu erstreiten.
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