Wann ist davon auszugehen, dass eine betriebsbedingte Kündigung deshalb
unzulässig ist, weil Sie auf einen anderen freien, gleichwertigen
Arbeitsplatz versetzt werden können?
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Betriebsbedingte Kündigung
Teil 6
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Wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einen anderen
freien, vergleichbaren Arbeitsplatz im Betrieb zu versetzen, ist die betriebsbedingte
Kündigung nicht gerechtfertigt. Erfahren Sie, wie Sie das für sich nutzen
können!
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Neben den bereits aufgezeigten Anforderungen verlangt die Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts weiter, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer betriebsbedingten
Kündigung prüft, ob ein so dringendes betriebliches Erfordernis besteht, dass
die Kündigung unvermeidbar ist. Vermeidbar und damit nicht gerechtfertigt
ist die Kündigung insbesondere dann, wenn die Möglichkeit
besteht, den Arbeitnehmer auf einen anderen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz
im Betrieb zu versetzen.
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Sie sollten also unbedingt prüfen, ob
nicht die Möglichkeit besteht, sich an einen anderen freien Arbeitsplatz
versetzen zu lassen. Was ist unter einem freien Arbeitsplatz
zu verstehen? Frei ist ein Arbeitsplatz,
- der zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt ist,
- mit hinreichender Sicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
frei wird,
- unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung steht
oder
- für den im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, dass
er in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werden
wird, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber
zumutbar ist.
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Zwischen dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist können
je nach der bisherigen Dauer der Beschäftigung mehrere Tage, Wochen
oder Monate liegen. Ein "freier Arbeitsplatz" liegt also
nicht nur vor, wenn er zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt
ist. Es genügt schon, wenn Ihr Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt,
als er Ihnen die Kündigung aussprach, mit hinreichender Sicherheit
hätte vorhersehen können, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der
Kündigungsfrist frei wird. Mit anderen Worten....weiter
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