Betriebsbedingte Kündigung
Teil 6

Wann ist davon auszugehen, dass eine betriebsbedingte Kündigung deshalb unzulässig ist, weil Sie auf einen anderen freien, gleichwertigen Arbeitsplatz versetzt werden können?

Können Sie auf keinem gleichwertigen anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden, so muss Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Ausspruch einer betriebsbedingten (Beendigungs-) Kündigung von sich aus einen freien Arbeitsplatz mit schlechteren Arbeitsbedingungen anbieten.

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


Tipp:

Hängen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, sind aber auf eine Vollbeschäftigung nicht angewiesen, dann signalisieren Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig, dass auch eine Teilzeitbeschäftigung oder eine solche zu anderen - geringerwertigen - Bedingungen in Betracht kommt! Beachten Sie jedoch, dass Sie keinen Anspruch haben, auf einen höherwertigen - mit erweiterten oder anderen Aufgaben verbundenen - Arbeitsplatz, der vorhanden ist, oder erst noch zu schaffen wäre, versetzt zu werden!

Sie haben auch ein weiteres gutes Argument gegen Ihre Kündigung in der Hand, wenn in Ihrem Betrieb Leiharbeiter mit Arbeiten beschäftigt werden, die Sie ohne weiteres ausführen könnten. Dies macht im allgemeinen erkennbar, dass eigentlich kein Personalüberhang besteht.


Hinweis:

Fallen die betriebsbedingten Gründe nach Zugang der Kündigung nachträglich weg (z.B. neue Aufträge), kann sich für Sie ein - zur Not vor dem Arbeitsgericht verfolgbarer - Anspruch auf unbefristete Wiedereinstellung oder Fortführung des Arbeitsverhältnisses ergeben, wenn sich die Prognose Ihres Arbeitgebers noch während der Kündigungsfrist nachträglich als falsch erweist und Ihnen die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch zumutbar ist.

Kündigung: Was Sie als Arbeitnehmer bei der Sozialauswahl beachten müssen....


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stand: 29.01.2012