|
Hängen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, sind aber auf eine Vollbeschäftigung
nicht angewiesen, dann signalisieren Sie Ihrem Arbeitgeber
rechtzeitig, dass auch eine Teilzeitbeschäftigung oder eine
solche zu anderen - geringerwertigen - Bedingungen in Betracht
kommt! Beachten Sie jedoch, dass Sie keinen Anspruch haben,
auf einen höherwertigen - mit erweiterten oder anderen Aufgaben
verbundenen - Arbeitsplatz, der vorhanden ist, oder erst noch
zu schaffen wäre, versetzt zu werden!
Sie haben auch ein weiteres gutes Argument gegen Ihre Kündigung
in der Hand, wenn in Ihrem Betrieb Leiharbeiter mit Arbeiten
beschäftigt werden, die Sie ohne weiteres ausführen könnten.
Dies macht im allgemeinen erkennbar, dass eigentlich kein
Personalüberhang besteht.
|