Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte
kommt es für die richtige Sozialauswahl an?
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Arbeitsrecht
Betriebsbedingte Kündigung
Teil
7
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Dritter Prüfungschritt:
Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten (Fortsetzung)
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Beachten Sie besonders, dass Ihr Arbeitgeber bei der Sozialauswahl
nur die Sozialdaten berücksichtigen muss, deren Kenntnis vorausgesetzt
wird! Er darf sich auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte verlassen,
solange ihm nicht aus anderen Gründen bekannt ist oder bekannt sein
müsste, dass diese unzutreffend sind. Ihr Arbeitgeber ist nicht
verpflichtet, im Vorfeld einer betriebsbedingten Kündigung
Erkundigungen einzuziehen, um sich ein möglichst genaues Bild von
Ihren Sozialdaten zu verschaffen.
Es gilt daher der
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Tipp:
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Tragen Sie rechtzeitig dafür Sorge, dass Ihre sonstige soziale
Lage oder nachteilige Veränderungen - schlechter Gesundheitszustand
nach einem Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit unterhaltsberechtigter
Familienangehöriger, schlechte Vermittelbarkeit usw. - Ihrem
Arbeitgeber und Ihrem Betriebsrat auch - ggf. schriftlich
- bekannt werden.
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Was sollten Sie bei den einzelnen Grunddaten zur Sozialauswahl bedenken?
Bei dem Kriterium "Dauer der Betriebszugehörigkeit" sollten
Sie unbedingt aufpassen, dass es trotz der Formulierung "Betriebszugehörigkeit"
nicht auf die Zugehörigkeit im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen
ankommt. Maßgeblich ist herbei der ununterbrochene rechtliche Bestand
des Arbeitsverhältnisses, wie die Juristen sagen.
Zusätzlich gilt folgender Tipp....weiter
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