Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte
kommt es für die richtige Sozialauswahl an?
|
 |
Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitsvertrag Teil 7
|
Dritter Prüfungschritt:
Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten (Fortsetzung)
|
| Tipp: |
|
Sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber bereits früher tätig
gewesen sein und nach längerer Unterbrechung von mehreren
Monaten dort wieder mit einer Arbeit anfangen, schließen
Sie eine Anrechnungsvereinbarung etwa folgenden Inhalts:
"Die Arbeitsvertragsparteien sind sich
darüber einig, dass die Beschäftigungszeit im Unternehmen
vom 02.01.1995 bis 30.06.1996 auf das neu begründete
Arbeitsverhältnis angerechnet wird."
Aus Beweisgründen sollten Sie diese Vereinbarung
unbedingt schriftlich schließen. Am einfachsten
ist es, wenn eine solche Klausel irgendwo in den neuen
Arbeitsvertrag aufgenommen wird.
|
|
Gelegentlich finden sich sogar in Tarifverträgen ausdrückliche
Vorschriften, die eine Anrechnung von Zeiten auch bei einem anderen
Arbeitgeber derselben Branche (Bewachungsgewerbe) vorsehen. Werden Arbeitszeiten auf diesem Weg angerechnet, führt dies dazu, dass
von einer längeren Beschäftigungszeit auszugehen ist.
Dies kann Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung unter
Umständen vor dem Arbeitsplatzverlust bewahren oder Ihnen zu
einer Abfindung verhelfen, wenn Sie hierdurch im Vergleich zu anderen
zur Entlassung anstehenden Arbeitnehmern sozial schutzbedürftiger
werden.
Bezüglich des weiteren Kriteriums "Unterhaltspflichten" geht es um
die gesetzlichen Unterhaltspflichten nach dem BGB. Ob und in welchem Umfang
Unterhaltspflichten bestehen, dafür ist der Zeitpunkt des Kündigungszugangs
maßgebend. Hierbei ist es jedoch gleichgültig, ob Sie zu diesem Zeitpunkt Ihren
bestehenden Unterhaltspflichten nicht oder nur mangelhaft nachkommen!
Beachten Sie, dass es nicht zwingend auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten
ankommt, sondern die Höhe des Unterhalts von Bedeutung sein kann, der rechtlich
von Ihnen zu leisten ist. Insofern sollten Sie ruhig in die "Waagschale
werfen", dass etwa Ihre Ehegattin keine oder nur geringe Einkünfte hat.
Wie kommen Sie an die Sozialdaten der übrigen Arbeitskollegen heran? ....weiter
|