Kanzlei online
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Leistungsspektrum
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Ich habe mich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert: Arbeitsrecht.
Die Gründe, warum ich mich spezialisiert habe, und die Vorteile, die die Spezialisierung
mit sich bringt, habe ich vorstehend erläutet (s. "Philosophie").
Der Sitz meiner Kanzlei ist in Northeim. Das für Northeim und Umgebung zuständige
Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht Göttingen.
Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche
wie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und
Führungskräften jeder Art von Unternehmen und Branchen
in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Rechtsstreitigkeiten
vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer werden gar nicht vor den Gerichten ausgetragen.
Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit liegt daher in der außergerichtlichen
Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen
(unter Einbeziehung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher
Aspekte).
Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht bringt es mit sich, dass
das Einzugsgebiet eines Rechtsanwalts, der auf diesem Rechtsgebiet
tätig ist, sehr groß ist. Die Mandanten kommen nicht nur aus
dem Ort des Kanzleisitzes oder aus der näheren Umgebung. Nicht zuletzt
die Beauftragung durch Mandanten, die durch meine Internetpräsenz
auf mich aufmerksam geworden sind, hat dazu geführt, dass ich
bundesweit tätig bin und Mandanten unabhängig davon vertrete,
wo diese ihren Wohnsitz haben.
| Übrigens:
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Oftmals ist es in kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten
überhaupt nicht erforderlich, Klage vor dem Arbeitsgericht
zu erheben. In vielen Fällen kann man auch außergerichtlich
mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf diesem Wege eine
gütliche Einigung erzielen. Wenn es dem gekündigten
Arbeitnehmer nämlich in erster Linie darauf ankommt,
eine - möglichst hohe - Abfindung herauszuholen, muss
sorgfältig geprüft werden, welche Vorgehensweise taktisch
am sinnvollsten ist. Das muss nicht immer eine Klage
vor dem Arbeitsgericht sein. Wenn man gute Argumente
hat und geschickt verhandelt, lässt sich auf diesem
Wege oftmals viel problemloser eine Einigung zustande
bringen.
Meine Erfahrung ist, dass viele Arbeitgeber sich lieber außergerichlich
einigen, anstatt sich verklagen zu lassen. Nicht selten kommt es
allein aus dem Grunde nicht zu einer außergerichtlichen Verständigung,
weil dieser Weg erst gar nicht versucht wird. Ich stelle immer wieder
fest, dass Mandanten die mögliche Verhandlungsbereitschaft ihres
Arbeitgebers völlig falsch einschätzen und glauben, nur auf auf
dem Klageweg etwas erreichen zu können. Aufgund dieser Erfahrung
habe ich es mir zur Gewohnheit gemacht, generell zunächst die Möglichkeit
einer außergerichtlichen Einigung auszuloten, es sei denn, der
Mandant lehnt dies ausdrücklich ab oder die fehlende Verhandlungsbereitschaft
des Arbeitgebers ist offenkundig.
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