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Rechtsanwalt Dr. Reinhard Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Ich habe mich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert: Arbeitsrecht.

Die Gründe, warum ich mich spezialisiert habe, und die Vorteile, die die Spezialisierung mit sich bringt, habe ich vorstehend erläutet (s. "Philosophie").

Der Sitz meiner Kanzlei ist in Northeim. Das für Northeim und Umgebung zuständige Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht Göttingen.

Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und Führungskräften jeder Art von Unternehmen und Branchen in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Rechtsstreitigkeiten vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden gar nicht vor den Gerichten ausgetragen. Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit liegt daher in der außergerichtlichen Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen (unter Einbeziehung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte).

Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht bringt es mit sich, dass das Einzugsgebiet eines Rechtsanwalts, der auf diesem Rechtsgebiet tätig ist, sehr groß ist. Die Mandanten kommen nicht nur aus dem Ort des Kanzleisitzes oder aus der näheren Umgebung. Nicht zuletzt die Beauftragung durch Mandanten, die durch meine Internetpräsenz auf mich aufmerksam geworden sind, hat dazu geführt, dass ich bundesweit tätig bin und Mandanten unabhängig davon vertrete, wo diese ihren Wohnsitz haben.

    Übrigens:

Oftmals ist es in kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten überhaupt nicht erforderlich, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In vielen Fällen kann man auch außergerichtlich mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf diesem Wege eine gütliche Einigung erzielen. Wenn es dem gekündigten Arbeitnehmer nämlich in erster Linie darauf ankommt, eine - möglichst hohe - Abfindung herauszuholen, muss sorgfältig geprüft werden, welche Vorgehensweise taktisch am sinnvollsten ist. Das muss nicht immer eine Klage vor dem Arbeitsgericht sein. Wenn man gute Argumente hat und geschickt verhandelt, lässt sich auf diesem Wege oftmals viel problemloser eine Einigung zustande bringen.

Meine Erfahrung ist, dass viele Arbeitgeber sich lieber außergerichlich einigen, anstatt sich verklagen zu lassen. Nicht selten kommt es allein aus dem Grunde nicht zu einer außergerichtlichen Verständigung, weil dieser Weg erst gar nicht versucht wird. Ich stelle immer wieder fest, dass Mandanten die mögliche Verhandlungsbereitschaft ihres Arbeitgebers völlig falsch einschätzen und glauben, nur auf auf dem Klageweg etwas erreichen zu können. Aufgund dieser Erfahrung habe ich es mir zur Gewohnheit gemacht, generell zunächst die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung auszuloten, es sei denn, der Mandant lehnt dies ausdrücklich ab oder die fehlende Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers ist offenkundig.



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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
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Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010