Die Grundprinzipien des Zugewinnausgleichs

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt. Die Ehe ist gescheitert, die Ehescheidung steht bevor. Zu der Scheidung gehört auch die tatsächliche "Liquidation der Ehe": Gemeinsames Vermögen ist zu teilen, Schulden müssen bezahlt werden, der gemeinsame Haushalt ist aufzulösen. Die ohnehin emotionsgeladene Trennungssituation ist nicht geeignet, die vermögensrechtliche Abwicklung zu erleichtern.

Wie hat die Auseinandersetzung zu erfolgen? Es steht Ihnen frei, sich einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner über die Auseinandersetzung Ihres Vermögens zu einigen. Wenn Sie sich einig sind, können Sie das Vermögen aufteilen, wie Sie wollen. Niemand hat Ihnen reinzureden.

Was aber geschieht, wenn keine Einigung über den Vermögensausgleich möglich ist, wenn der eine mehr haben will, als der andere zu geben bereit ist? Für diesen Fall, daß nämlich die Vermögensauseinandersetzung streitig ist, hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen. Nach diesen Regelungen (genau: §§ 1363 bis 1390 BGB) bestimmt sich, wer von dem anderen wieviel zu bekommen hat.

Um die Tips zu verstehen, die hier gegeben werden, ist es für Sie vielleicht von Vorteil, zunächst einmal zu erfahren, was Zugewinnausgleich ist und wie die gesetzlichen Regelungen "funktionieren". Wie wird eine Zugewinnausgleichsforderung ermittelt?

Haben die Eheleute geheiratet, ohne einen notariellen Ehevertrag geschlossen zu haben, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet dieser Güterstand durch Scheidung, wird durch einen Vergleich des Anfangsvermögens und des Endvermögens bei jedem Partner ermittelt, wer während der Ehe den höheren Zugewinn erwirtschaftet/erzielt hat. Die Hälfte des überschusses muß er an den Ehegatten als Zugewinnausgleich auszahlen.....weiter

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