Fristlose Kündigung
Teil 3

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen Praxis häufiger vorkommen:

Beharrliche Arbeitsverweigerung

Eine beharrliche (wiederholte) Arbeitsverweigerung kann - so die arbeitsgerichtliche Praxis - aus vielerlei Gründen entstehen. Oft wird auch ein bestimmtes Verhalten einfach einer beharrlichen Arbeitsverweigerung gleichgesetzt, z. B. bloße Unmutsbekundungen des Arbeitnehmers hinsichtlich einer vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeit. Generell gilt, dass....


Generell gilt, dass eine beharrliche Verweigerung der Arbeitspflicht in der Person des Arbeitnehmers eine Nachhaltigkeit im Willen voraussetzt. Der Arbeitnehmer muss die ihm übertragenen Arbeiten bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen. Solange Sie sich nur beschweren und die Erbringung der Arbeitsleistung noch gar nicht endgültig verweigert haben, ist eine fristlose Kündigung Ihres Arbeitgebers auf jeden Fall verfrüht! Das wird von Arbeitgebern häufig verkannt.

Beachten Sie bitte:

Die Voraussetzungen des Begriffs der beharrlichen Arbeitsverweigerung sind nicht schon deshalb erfüllt, weil ein Arbeitnehmer mehrere Verstöße gegen seine Arbeitspflichten begangen hat. Diese Verstöße dürfen vielmehr, soll ein Fall der beharrlichen Arbeitsverweigerung angenommen werden können, nicht auf unterschiedlichen Gebieten liegen.

Kein Grund zur Kündigung besteht beispielsweise auch dann, wenn Sie Ihre Arbeitsleistung berechtigterweise verweigern, weil Ihr Arbeitgeber mit der Zahlung erheblicher Teile der Vergütung in Rückstand geraten ist.

Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung....
und speziell die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung im Falle der Arbeitsverweigerung....


Nächster Kündigungssachverhalt: Eigenmächtige Urlaubname


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 18.04.2011