Nachfolgend lernen Sie einige der Kündigungssachverhalte
für fristlose Kündigungen kennen, die in der
Praxis am häufigsten vorkommen.
Fristlose Kündigung
Teil 3
Welche Möglichkeiten zur Abwehr der fristlosen
Kündigung gibt es jeweils und welche Strategie ist
am Erfolg versprechendsten, die Kündigung zu Fall zu
bringen und eventuell sogar noch eine Abfindung herauszuholen?
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Um eine fristlose Kündigung auszusprechen, gibt
es verschiedene Gründe.
An dieser Stelle sei nochmals der Hinweis wiederholt, dass Sie
wegen der negativen Folgen einer fristlosen Kündigung
auf jeden Fall gegen die Kündigung vorgehen sollten, selbst
wenn diese Ihrer Meinung nach Ihre volle Berechtigung hat.
Selbst wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr Ziel ist
oder Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit ist, Sie
weiter zu beschäftigen, lässt sich häufig doch folgendes
erreichen:
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Als Beendigungsdatum für das Arbeitsverhältnis
wird der Termin vereinbart, zu dem der Arbeitgeber unter Einhaltung
der Kündigungsfrist ordentlich hätte kündigen
können.
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Der Arbeitgeber gibt eine Erklärung des Inhalts ab,
dass er die Vorwürfe, die Ihn zu der Kündigung veranlasst
haben, nicht länger aufrecht erhält.
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Außerdem kann selbst bei fristlosen Kündigungen
nicht selten die Zahlung einer Abfindung erreicht werden.
| In meiner
langjährigen arbeitsrechtlichen Beratungspraxis
hat sich gezeigt: |
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Es ist die Regel, dass gegen eine verhaltensbedingte
Kündigung geklagt wird. Dabei ist festzustellen, dass,
wenn die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen
wird, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, ein Vergleich
geschlossen wird:
Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet
und der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer eine Abfindung.
Gleichzeitig wird verhindert, dass die Agentur für
Arbeit eine Sperrfrist verhängt.
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