Fristlose Kündigung
Teil 3
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Kündigungssachverhalte, wie sie in der arbeitsrechtlichen
Praxis häufiger vorkommen:
Schlechtleistung oder Minderleistung
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Der Arbeitgeber darf regelmäßig eine Arbeitsleistung
mittlerer Art und Güte erwarten. Bisweilen sind Arbeitgeber
geneigt, bei ganz besonders missratenen Arbeitsergebnissen
eine fristlose Kündigung auszusprechen. Aber
auch hier kann einer Kündigung häufig, wenn nicht fast immer,
mit Aussicht auf Erfolg entgegengetreten werden....
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Bei Schlechtleistung oder Minderleistung gelten zunächst die
Ausführungen
zur ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung....

Eine Schlechtleistung kann grundsätzlich nicht den Ausspruch
einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer dem
Arbeitgeber fahrlässig einen großen Schaden zugefügt
hat. Anders verhält es sich, wenn die Schlechtleistung beharrlich
und vorsätzlich erfolgt. Hierfür wiederum ist der Arbeitgeber
beweispflichtig.
Beachten Sie jedoch, dass bei nicht vorsätzlicher Schlechtleistung
eine ordentliche Kündigung nach vorheriger Abmahnung
in Betracht kommen kann.
Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung....

und speziell die Tipps
im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung
im Falle der Schlechtleistung oder Minderleistung....

Nächster Kündigungssachverhalt: Drohung
mit Krankheit 
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