Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitverhältnissen sowie öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen mit einschließt?

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Kosten der Kündigungsschutzklage

Prüfen Sie, inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) für die Kündigungsschutzklage trägt...


Zunächst ist zu prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitverhältnissen sowie öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet. Dies können Sie anhand Ihres Versicherungsscheins feststellen. Sollten Sie Zweifel haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese wird Ihnen die erforderliche Auskunft erteilen.

Sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitverhältnissen eingeschlossen ist, muss Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Kündigungsschutzklage übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der "Versicherungsfall" eingetreten ist. Wenn Sie eine Kündigung bereits erhalten haben, muss die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten in jedem Fall übernehmen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen erklären Rechtsschutzversicherungen zwar bisweilen einen Vorbehalt. Rechtsschutz soll dann nur für den Fall bestehen, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Ein erfahrener Anwalt wird es aber in der Regel verstehen, das Verfahren so zu steuern, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Etwas problematischer liegt der Fall dann, wenn Ihnen eine Kündigung bislang nur in Aussicht gestellt, aber noch nicht ausgesprochen wurde. Rechtsschutzversicherungen neigen bisweilen dazu, das Vorliegen eines Versicherungsfalls zu verneinen. Sie begründen dies damit, es handele sich nur um eine vorbeugende Beratung. In diesem Fall ist der Anwalt gefragt, der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt so vorzutragen, dass diese den Eintritt des Versicherungsfalls schlechterdings nicht mehr verneinen kann. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung Recht behält und ausnahmsweise im Vorfeld einer Kündigung einmal kein Versicherungsschutz bestehen sollte, tritt der Versicherungsfall spätestens dann ein, wenn die Kündigung, die bislang nur in Aussicht gestellt wurde, nun ausgesprochen wird.

Versicherungsschutz genießen Sie auch dann, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Auch wenn ihr Arbeitgeber sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet und Sie die Vergütung einklagen wollen, muss die Rechtsschutzversicherung für die hierdurch entstehenden Kosten aufkommen. Sie können dann unbesorgt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben: Lohnt es sich, jetzt noch schnell eine Versicherung abzuschließen?

Falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie über Ihre Gewerkschaft Rechtsschutz genießen. Was müssen Sie hier beachten?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Abschluss einer solchen Versicherung auch nicht mehr in Frage kommt, ist noch zu prüfen, ob sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können.

Sollte auch dies nicht der Fall sein, wird es Sie nun interessieren,welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber erheben wollen.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 29.01.2012