Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die auch die Verfolgung
und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitverhältnissen
sowie öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
mit einschließt?
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Kosten der Kündigungsschutzklage
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Prüfen Sie, inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung
die Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) für die Kündigungsschutzklage
trägt...
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Zunächst ist zu prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung
die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitverhältnissen
sowie öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.
Dies können Sie anhand Ihres Versicherungsscheins feststellen.
Sollten Sie Zweifel haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Diese wird Ihnen die erforderliche Auskunft erteilen.
Sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitverhältnissen
eingeschlossen ist, muss Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten
für die Kündigungsschutzklage übernehmen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der "Versicherungsfall"
eingetreten ist. Wenn Sie eine Kündigung bereits erhalten haben,
muss die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten in jedem
Fall übernehmen. Bei verhaltensbedingten Kündigungen erklären
Rechtsschutzversicherungen zwar bisweilen einen Vorbehalt. Rechtsschutz
soll dann nur für den Fall bestehen, dass die Kündigung
nicht gerechtfertigt ist. Ein erfahrener Anwalt wird es aber in
der Regel verstehen, das Verfahren so zu steuern, dass der Versicherungsschutz
bestehen bleibt.
Etwas problematischer liegt der Fall dann, wenn Ihnen eine Kündigung
bislang nur in Aussicht gestellt, aber noch nicht ausgesprochen
wurde. Rechtsschutzversicherungen neigen bisweilen dazu, das Vorliegen
eines Versicherungsfalls zu verneinen. Sie begründen dies damit,
es handele sich nur um eine vorbeugende Beratung. In diesem Fall
ist der Anwalt gefragt, der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt
so vorzutragen, dass diese den Eintritt des Versicherungsfalls schlechterdings
nicht mehr verneinen kann. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung
Recht behält und ausnahmsweise im Vorfeld einer Kündigung
einmal kein Versicherungsschutz bestehen sollte, tritt der Versicherungsfall
spätestens dann ein, wenn die Kündigung, die bislang nur in
Aussicht gestellt wurde, nun ausgesprochen wird.
Versicherungsschutz genießen Sie auch dann, wenn Sie eine Abmahnung
erhalten haben. Auch wenn ihr Arbeitgeber sich mit der Zahlung
der Vergütung in Verzug befindet und Sie die Vergütung
einklagen wollen, muss die Rechtsschutzversicherung für die
hierdurch entstehenden Kosten aufkommen. Sie können dann unbesorgt
einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben: Lohnt
es sich, jetzt noch schnell eine Versicherung abzuschließen?
Falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, besteht die Möglichkeit,
dass Sie über Ihre Gewerkschaft Rechtsschutz genießen.
Was müssen Sie hier beachten?
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Abschluss
einer solchen Versicherung auch nicht mehr in Frage kommt, ist
noch zu prüfen, ob sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können.
Sollte auch dies nicht der Fall sein, wird es Sie nun interessieren,welche
Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Kündigungsschutzklage gegen
Ihren Arbeitgeber erheben wollen. 
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