Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben: Lohnt es
sich im Fall einer Kündigung, noch schnell eine Versicherung
abzuschließen?
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Kosten der Kündigungsschutzklage
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Diese Frage muss nicht in jedem Fall mit "nein"
beantwortet werden....
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Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, ist es für
den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für diesen Fall
natürlich zu spät. Die Versicherungsbedingungen sehen
nämlich eine dreimonatige Wartezeit vor. Das bedeutet,
dass der Versicherungsfall frühestens drei Monate nach Abschluss
der Rechtsschutzversicherung eintreten darf.
Wenn Sie aber noch keine Kündigung erhalten haben, kann sich
der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dann lohnen, wenn die
Hoffnung besteht, dass sich der Entscheidungsprozess des Arbeitgebers
über einen längeren Zeitraum hinzieht und Sie so die dreimonatige
Wartezeit überbrücken können. Dies kann bisweilen
bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall sein. Von der ersten
Ankündigung des Arbeitgebers, dass ein Arbeitsplatzabbau erfolgen
soll, bis zum tatsächlichen Ausspruch der Kündigung vergehen
nicht selten mehrere Monate. Wenn Sie also von einem möglicherweise
bevorstehenden Arbeitsplatzabbau erfahren, sind Sie gut beraten,
schleunigst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Übrigens: Es kommt häufig vor, dass Arbeitnehmer ihren
Arbeitsplatz für völlig sicher halten und an einen möglichen
Arbeitsplatzverlust keinen Gedanken verschwenden. Um so erstaunter
sind sie dann, wenn sie sich wider Erwarten dann doch auf der Liste
der zu kündigenden Mitarbeiter wiederfinden. Unter diesem Gesichtspunkt
sollte eigentlich jeder Arbeitnehmer überlegen, ob es nicht
besser für ihn wäre, eine Rechtsschutzversicherung zu
besitzen und, falls er keine hat, eine solche abzuschließen.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Abschluss
einer solchen Versicherung auch nicht mehr in Frage kommt, ist
noch zu prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können.
Sollte auch dies nicht der Fall sein, wird es Sie nun interessieren,
welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie
Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber erheben wollen.

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