Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben: Lohnt es sich im Fall einer Kündigung, noch schnell eine Versicherung abzuschließen?

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Kosten der Kündigungsschutzklage

Diese Frage muss nicht in jedem Fall mit "nein" beantwortet werden....


Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, ist es für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für diesen Fall natürlich zu spät. Die Versicherungsbedingungen sehen nämlich eine dreimonatige Wartezeit vor. Das bedeutet, dass der Versicherungsfall frühestens drei Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung eintreten darf.

Wenn Sie aber noch keine Kündigung erhalten haben, kann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dann lohnen, wenn die Hoffnung besteht, dass sich der Entscheidungsprozess des Arbeitgebers über einen längeren Zeitraum hinzieht und Sie so die dreimonatige Wartezeit überbrücken können. Dies kann bisweilen bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall sein. Von der ersten Ankündigung des Arbeitgebers, dass ein Arbeitsplatzabbau erfolgen soll, bis zum tatsächlichen Ausspruch der Kündigung vergehen nicht selten mehrere Monate. Wenn Sie also von einem möglicherweise bevorstehenden Arbeitsplatzabbau erfahren, sind Sie gut beraten, schleunigst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Übrigens: Es kommt häufig vor, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz für völlig sicher halten und an einen möglichen Arbeitsplatzverlust keinen Gedanken verschwenden. Um so erstaunter sind sie dann, wenn sie sich wider Erwarten dann doch auf der Liste der zu kündigenden Mitarbeiter wiederfinden. Unter diesem Gesichtspunkt sollte eigentlich jeder Arbeitnehmer überlegen, ob es nicht besser für ihn wäre, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen und, falls er keine hat, eine solche abzuschließen.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Abschluss einer solchen Versicherung auch nicht mehr in Frage kommt, ist noch zu prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können.

Sollte auch dies nicht der Fall sein, wird es Sie nun interessieren, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber erheben wollen.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012