Prozesskostenhilfe zu beantragen, wäre eine weitere Möglichkeit,
nicht selbst für die Kosten des Kündigungsrechtsstreits aufkommen
zu müssen. Unter welchen Voraussetzungen können Sie Prozesskostenhilfe
beanspruchen?
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Kosten der Kündigungsschutzklage
Prozesskostenhilfe
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Prozesskostenhilfe dient der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgrundsatzes, indem sie einer "mittellosen"
Partei den Zugang zum Recht durch Aufhebung oder Herabsetzung finanzieller
Barrieren ermöglicht. Was bedeutet das?
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Wenn Sie finanziell nicht so "gut gepolstert" sind,
besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu
nehmen. Sie können einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung
Ihrer Interessen beauftragen. Wird Ihnen vom Gericht Prozesskostenhilfe
bewilligt, so ordnet das Gericht Ihnen den Rechtsanwalt bei, den
Sie sich ausgesucht haben.
Unter welchen Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Es würde den Rahmen dieser dem Kündigungsschutz gewidmeten
Website sprengen, wenn ich hier im Einzelnen darlegen wollte, wie
Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse beschaffen
sein müssen, damit Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Wie hoch die Chance auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe
ist, können Sie durch sog. Prozesskostenhilfe-Rechner in Erfahrung
bringen. Diese Prozesskostenhilfe-Rechner können Sie über
Suchmaschinen leicht finden. Geben Sie nur diesen Begriff ein.
Eine Website, auf der Sie einen guten Prozesskostenhilfe-Rechner
finden, will ich Ihnen verraten: Die Site heißt "PKH-fix"
und ist unter www.pkh-fix.de zu finden.
Falls Sie zu dem Ergebnis kommen sollten, dass bei Ihnen die Voraussetzungen
für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen, steht
für Sie hier ein Prozesskostenhilfeformular
nebst Ausfüllhinweisen zum Download bereit.
Sollten Sie feststellen, dass Ihre Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse
für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Raum lassen,
wird es Sie nun interessieren, welche Kosten
auf Sie zukommen, wenn Sie Kündigungsschutzklage gegen Ihren
Arbeitgeber erheben wollen. 
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