Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich durch die Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen. Die Vertretung übernimmt dann ein Gewerkschaftssekretär.

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Zuweilen kommt es vor, dass Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind und zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung haben....


Wenn Sie Gewerkschaftmitglied sind und gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung besitzen, stellt sich Ihnen natürlich die Frage, ob Sie sich durch einen Gewerkschaftssekretär oder von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten lassen sollen. Mein Rat lautet, sich zunächst einmal sowohl von einem Rechtsanwalt als auch von dem zuständigen Gewerkschaftssekretär beraten zu lassen. Danach können Sie immer noch entscheiden, welchem dieser beiden Sie Ihr Vertrauen schenken wollen. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage eingehalten werden muss!

Auch wenn Sie Rechtsschutz über Ihre Gewerkschaft beanspruchen können, möchte ich Sie darüber informieren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber zu erheben.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.01.2012