Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich
durch die Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen.
Die Vertretung übernimmt dann ein Gewerkschaftssekretär.
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Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
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Zuweilen kommt es vor, dass Arbeitnehmer Mitglied einer
Gewerkschaft sind und zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung
haben....
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Wenn Sie Gewerkschaftmitglied sind und gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung
besitzen, stellt sich Ihnen natürlich die Frage, ob Sie sich
durch einen Gewerkschaftssekretär oder von einem Rechtsanwalt
Ihrer Wahl vertreten lassen sollen. Mein Rat lautet, sich zunächst
einmal sowohl von einem Rechtsanwalt als auch von dem zuständigen
Gewerkschaftssekretär beraten zu lassen. Danach können
Sie immer noch entscheiden, welchem dieser beiden Sie Ihr Vertrauen
schenken wollen. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass die
Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage
eingehalten werden muss!
Auch wenn Sie Rechtsschutz über Ihre Gewerkschaft beanspruchen
können, möchte ich Sie darüber informieren, mit
welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Rechtsanwalt
beauftragen, um Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber
zu erheben.
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