Kosten im Arbeitsrecht

Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht Kosten der Kündigungsschutzklage

Endet der Kündigungsprozess mit einem Vergleich, erhöhen sich die Anwaltsgebühren, weil der Anwalt dafür, dass er am Zustandekommen des Vergleichs mitgewirkt hat, eine sog. "Einigungsgebühr" erhält. Im Gegenzug entfallen aber die Gerichtskosten vollständig.

In der überwiegenden Zahl der Fälle wird ein Kündigungsschutzprozess geführt, um eine Abfindung zu erstreiten.

Hinweis:

Wenn Sie wissen wollen, was Sie unternehmen müssen, um eine möglichst hohe Abfindung zu bekommen, lesen Sie bitte das Kapitel über Abfindungen auf dieser Website.

Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine Abfindung gezahlt wird, so wird der Prozess durch einen Vergleich beendet. In dem Vergleich wird geregelt, zu welchem Beendigungstermin das Arbeitsverhältnis endet und wie hoch der Abfindungsbetrag ist, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlen muss.

Im Falle eines Vergleichs entstehen Ihnen also je nach Höhe Ihres Einkommens folgende Kosten (Anwaltsgebühren einschließlich Mehrwertsteuer):

monatliches
Bruttoeinkommen
   Anwaltsgebühren
   Gerichtskosten
1.500,00 €
1.270 €
    fallen nicht an
2.000,00 €
1.480 €
    fallen nicht an
2.500,00 €
1.900 €
    fallen nicht an
3.000,00 €
2.115 €
    fallen nicht an
4.000,00 €
2.520 €
    fallen nicht an
5.000,00 €
2.710 €
    fallen nicht an
7.000,00 €
3.100 €
    fallen nicht an
10.000,00 €
3.600 €
    fallen nicht an
12.500,00 €
4.200 €
    fallen nicht an
15.000,00 €
4.530 €
    fallen nicht an

Wenn es Ihnen darum geht, eine Abfindung zu erstreiten, rechnet sich für Sie ein Kündigungsschutzprozess also dann, wenn eine begründete Erfolgsaussicht besteht, dass der Abfindungsbetrag höher sein wird als die Anwaltsgebühren.

  • Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage müssen sorgfältig abgewogen werden.
  • Da Sie die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müssen, leuchtet ohne weiteres ein, dass sich eine Kündigungsschutzklage nur dann lohnt, wenn eine greifbare Erfolgsaussicht besteht.
  • Es muss die begründete Aussicht bestehen, eine Abfindung zu erstreiten, die höher ist als die anfallenden Kosten. Die Erfolgsaussicht sollte das Risiko deutlich übersteigen.
  • Ihr Anwalt ist gefragt, dies sorgfältig zu prüfen und abzuwägen und Sie auf keinen Fall zu einem Prozess mit fragwürdigen Erfolgsaussichten zu verleiten.

Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen, eigentlich sogar in der Mehrzahl der Fälle, begründete Aussicht besteht, eine Abfindung zu erstreiten, die deutlich höher ist als die anfallenden Kosten. Jeder Abfindungsbetrag, der die eigenen Kosten übersteigt, ist Ihr Gewinn! Ergibt also die anwaltliche Prognose, dass eine begründete Aussicht auf eine die Kosten übersteigende Abfindung besteht, so sollten Sie nicht davor zurückschrecken, den Prozess zu führen. Ich nehme nicht an, dass Sie geneigt sind, Ihrem Arbeitgeber die Abfindung, die Sie möglicherweise erstreiten könnten, zu "schenken".

Aus meiner Sicht kann ich Ihnen versichern, dass das Risiko, in einen Kündigungsschutzprozess getrieben zu werden, der nur Kosten verursacht, eher gering ist:

Ein Rechtsanwalt, der auf seinen guten Ruf bedacht ist, wird sich davor hüten, einen Mandanten in einen aussichtslosen Kündigungsschutzprozess zu führen. Geht der Prozess verloren, ist der Mandant naturgemäß unzufrieden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anwalt die unzureichende Erfolgsaussicht schon vorher hätte abschätzen können.

Einem guten Anwalt ist unter allen Umständen daran gelegen, die negative Propaganda, die sich aus einem verlorenen Prozess ergibt, zu vermeiden. Er wird Ihnen daher nur dann zu einer Kündigungsschutzklage raten, wenn er aufgrund seiner Erfahrung davon ausgehen kann, für Sie mehr herauszuholen als er selbst an Gebühren von Ihnen zu bekommen hat.

Ende des Kapitels "Kosten der Kündigungsschutzklage"



Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Sie haben ein Kündigungsproblem oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang