Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verklagen wollen, um Ihren Arbeitsplatz
zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten....
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Kosten der Kündigungsschutzklage
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.... mit welchen Kosten müssen Sie dann rechnen?
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In der überwiegenden Zahl der Fälle wird ein Kündigungsschutzprozess
geführt, um eine Abfindung zu erstreiten.
| Hinweis:
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Wenn Sie wissen wollen, was Sie unternehmen müssen,
um eine möglichst hohe Abfindung zu bekommen, lesen
Sie bitte das Kapitel über Abfindungen
auf dieser Website.
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Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess
darauf, dass eine Abfindung gezahlt wird, so wird der Prozess durch
einen Vergleich beendet. In dem Vergleich wird geregelt, zu welchem
Beendigungstermin das Arbeitsverhältnis endet und wie hoch
der Abfindungsbetrag ist, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
zahlen muss.
Endet der Kündigungsprozess mit einem Vergleich, erhöhen
sich die Anwaltsgebühren, weil der Anwalt dafür, dass
er am Zustandekommen des Vergleichs mitgewirkt hat, eine sog. "Einigungsgebühr"
erhält. Im Gegenzug entfallen aber die Gerichtskosten vollständig.
Im Falle eines Vergleichs entstehen Ihnen also je nach Höhe Ihres
Einkommens folgende Kosten (Anwaltsgebühren einschließlich Mehrwertsteuer):
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monatliches
Bruttoeinkommen
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Anwaltsgebühren
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Gerichtskosten |
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1.500,00 €
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1.160 €
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fallen nicht an |
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2.000,00 €
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1.430 €
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fallen nicht
an |
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2.500,00 €
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1.740 €
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fallen nicht an |
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3.000,00 €
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1.895 €
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fallen nicht an |
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4.000,00 €
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2.215 €
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fallen nicht an |
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5.000,00 €
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2.380 €
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fallen nicht an |
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7.500,00 €
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2.880 €
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fallen nicht an |
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10.000,00 €
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3.180 €
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fallen nicht an |
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12.500,00 €
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3.780 €
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fallen nicht an |
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15.000,00 €
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4.080 €
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fallen nicht an |
Wenn es Ihnen darum geht, eine Abfindung zu erstreiten, rechnet
sich für Sie ein Kündigungsschutzprozess also dann, wenn
eine begründete Erfolgsaussicht besteht, dass der Abfindungsbetrag
höher sein wird als die Anwaltsgebühren.
- Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage müssen
sorgfältig abgewogen werden.
- Da Sie die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müssen,
leuchtet ohne weiteres ein, dass sich eine Kündigungsschutzklage
nur dann lohnt, wenn eine greifbare Erfolgsaussicht besteht.
- Es muss die begründete Aussicht bestehen, eine Abfindung
zu erstreiten, die höher ist als die anfallenden Kosten.
Die Erfolgsaussicht sollte das Risiko deutlich übersteigen.
- Ihr Anwalt ist gefragt, dies sorgfältig
zu prüfen und abzuwägen und Sie auf keinen Fall zu einem
Prozess mit fragwürdigen Erfolgsaussichten zu verleiten.
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen, eigentlich sogar
in der Mehrzahl der Fälle, begründete Aussicht besteht,
eine Abfindung zu erstreiten, die deutlich höher ist als die
anfallenden Kosten. Jeder Abfindungsbetrag, der die eigenen Kosten
übersteigt, ist Ihr Gewinn! Ergibt also die anwaltliche Prognose,
dass eine begründete Aussicht auf eine die Kosten übersteigende
Abfindung besteht, so sollten Sie nicht davor zurückschrecken,
den Prozess zu führen. Ich nehme nicht an, dass Sie geneigt
sind, Ihrem Arbeitgeber die Abfindung, die Sie möglicherweise
erstreiten könnten, zu "schenken".
Aus meiner Sicht kann ich Ihnen versichern, dass das Risiko,
in einen Kündigungsschutzprozess getrieben zu werden,
der nur Kosten verursacht, eher gering ist:
Ein Rechtsanwalt, der auf seinen guten Ruf bedacht ist, wird
sich davor hüten, einen Mandanten in einen aussichtslosen
Kündigungsschutzprozess zu führen. Geht der Prozess
verloren, ist der Mandant naturgemäß unzufrieden.
Dies gilt zumindest dann, wenn der Anwalt die unzureichende
Erfolgsaussicht schon vorher hätte abschätzen können.
Einem guten Anwalt ist unter allen Umständen daran gelegen,
die negative Propaganda, die sich aus einem verlorenen Prozess
ergibt, zu vermeiden. Er wird Ihnen daher nur dann zu einer
Kündigungsschutzklage raten, wenn er aufgrund seiner
Erfahrung davon ausgehen kann, für Sie mehr herauszuholen
als er selbst an Gebühren von Ihnen zu bekommen hat.
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Ende des Kapitels "Kosten der
Kündigungsschutzklage"
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