Von dem Erfordernis, dass in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer
beschäftigt sein müssen, damit für den Betrieb
das Kündigungsschutzgesetz gilt, gibt es eine wichtige
Ausnahme.
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Tipps zum Kündigungsschutz
Teil 4
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Der Schwellenwert von zehn Arbeitnehmern gilt erst seit
dem 01.01.2004. Davor galt die Regelung, dass der allgemeine
Kündigungsschutz schon in Betrieben mit mehr als fünf
Arbeitnehmern gilt....
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Der Schwellenwert wurde im Zuge der Reformen am Arbeitsmarkt
("Agenda 2010") heraufgesetzt. Jedoch sollten Arbeitnehmer,
die zu dem Stichtag 31.12.2003 bereits im Genuss des allgemeinen
Kündigungsschutzes waren, diesen Besitzstand wahren
dürfen.
Unter folgenden Voraussetzungen genießen Sie auch
dann Kündigungsschutz, wenn in Ihrem Betrieb lediglich mehr
als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind:
- Ihr Arbeitsverhältnis muss bereits am 31.12.2003 oder
früher bestanden haben.
- In dem Betrieb müssen am 31.12.2003 mehr als fünf
Arbeitnehmer - einschließlich Ihrer Person - beschäftigt
gewesen sein.
- In Ihrem Betrieb bestehen auch zum Kündigungszeitpunkt
noch mehr als fünf Arbeitsverhältnisse, die ebenfalls
am 31.12.2003 bereits bestanden haben.
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits am 31.12.2003
in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern bestanden hat
und die deshalb bereits Kündigungsschutz beanspruchen konnten,
behalten diesen Anspruch über den 01.01.2004 hinaus zeitlich
unbegrenzt weiter, solange in dem Betrieb die Anzahl dieser
Anspruchsberechtigten den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern
übersteigt.
Aber: Bei der Berechnung des Schwellenwertes von mehr als fünf
Arbeitnehmern werden aber diejenigen Arbeitsverhältnisse nicht
berücksichtigt, die erst nach dem 31.12.2003 begonnen haben.
Dies gilt auch dann, wenn für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer"
andere Arbeitnehmer eingestellt worden sind. Eine solche "Ersatzeinstellung"
reicht zur Besitzstandswahrung nicht aus. Ist also die Zahl der
"Alt-Arbeitnehmer" - einschließlich Ihrer Person
- auf fünf oder weniger gesunken, gilt wieder der Schwellenwert
von zehn Arbeitnehmern.
Aus den vorangegangenen Tipps wissen Sie, dass die sechsmonatige
Wartezeit erfüllt sein und in Ihrem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer
beschäftigt sein müssen, damit Sie Kündigungsschutz
nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen. Worin
besteht aber nun der Schutz, den Ihnen das Kündigungsschutzgesetz
gewährt? Unter welchen Voraussetzungen kann überhaupt gekündigt
werden? 
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