Von dem Erfordernis, dass in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein müssen, damit für den Betrieb das Kündigungsschutzgesetz gilt, gibt es eine wichtige Ausnahme.

Kündigung - was tun? - Ratgeber zum Kündigungsschutz

Tipps zum Kündigungsschutz
Teil 4

Der Schwellenwert von zehn Arbeitnehmern gilt erst seit dem 01.01.2004. Davor galt die Regelung, dass der allgemeine Kündigungsschutz schon in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern gilt ...


Der Schwellenwert wurde im Zuge der Reformen am Arbeitsmarkt ("Agenda 2010") heraufgesetzt. Jedoch sollten Arbeitnehmer, die zu dem Stichtag 31.12.2003 bereits im Genuss des allgemeinen Kündigungsschutzes waren, diesen Besitzstand wahren dürfen.

Unter folgenden Voraussetzungen genießen Sie auch dann Kündigungsschutz, wenn in Ihrem Betrieb lediglich mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind:

  • Ihr Arbeitsverhältnis muss bereits am 31.12.2003 oder früher bestanden haben.
  • In dem Betrieb müssen am 31.12.2003 mehr als fünf Arbeitnehmer - einschließlich Ihrer Person - beschäftigt gewesen sein.
  • In Ihrem Betrieb bestehen auch zum Kündigungszeitpunkt noch mehr als fünf Arbeitsverhältnisse, die ebenfalls am 31.12.2003 bereits bestanden haben.

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits am 31.12.2003 in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern bestanden hat und die deshalb bereits Kündigungsschutz beanspruchen konnten, behalten diesen Anspruch über den 01.01.2004 hinaus zeitlich unbegrenzt weiter, solange in dem Betrieb die Anzahl dieser Anspruchsberechtigten den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern übersteigt.

Aber: Bei der Berechnung des Schwellenwertes von mehr als fünf Arbeitnehmern werden aber diejenigen Arbeitsverhältnisse nicht berücksichtigt, die erst nach dem 31.12.2003 begonnen haben. Dies gilt auch dann, wenn für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" andere Arbeitnehmer eingestellt worden sind. Eine solche "Ersatzeinstellung" reicht zur Besitzstandswahrung nicht aus. Ist also die Zahl der "Alt-Arbeitnehmer" - einschließlich Ihrer Person - auf fünf oder weniger gesunken, gilt wieder der Schwellenwert von zehn Arbeitnehmern.


Aus den vorangegangenen Tipps wissen Sie, dass die sechsmonatige Wartezeit erfüllt sein und in Ihrem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein müssen, damit Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen. Worin besteht aber nun der Schutz, den Ihnen das Kündigungsschutzgesetz gewährt? Unter welchen Voraussetzungen kann überhaupt gekündigt werden?



 

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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Stand: 29.01.2012