(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung Wichtig: Sie müssen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen.

Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung, die aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen? Wie können Sie in Zeiten zunehmend knapper werdender Arbeitsplätze Ihre weitere Beschäftigung erreichen? Wann genießen Sie Kündigungsschutz? Wie kommen Sie zu einer Abfindung?

Auf den Schutz vor einer sog. "betriebsbedingten" Entlassung und damit die nachfolgenden Tipps können Sie sich nur dann berufen, wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Unter welchen Voraussetzungen können Sie Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen?


Bitte beachten Sie:

Die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes,

  • wenn es in dem Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und
  • wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer - Auszubildende werden nicht mitgezählt - beschäftigt.

Falls Sie nicht wissen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, lesen Sie bitte die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz...

Falls Ihr Arbeitsverhältnis schon vor dem 01. Januar 2004 bestanden hat, könnte der Schwellenwert unter Umständen bei fünf Arbeitnehmern liegen. Auch hierzu finden Sie nähere Informationen bei den Tipps zum Kündigungsschutz, speziell im Zusammenhang mit dem Bestandsschutz...

Beachte: Ein Einspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung hemmt nicht die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Sie dürfen sich auf keinen Fall dadurch, dass Sie durch den Betriebsrat Einspruch gegen Ihre Kündigung einlegen lassen oder mit dem Arbeitgeber Verhandlungen über eine eventuelle Fortführung oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führen, davon abhalten lassen, rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben. Nicht selten scheitern Verhandlungen nach Ablauf der Klagefrist. In diesem Fall haben Sie das Nachsehen, weil Ihre Kündigung dann rechtlich nicht mehr angreifbar ist. Die Kündigung ist bestandskräftig.


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Wie beurteilen Sie, ob eine Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung Aussicht auf Erfolg hätte? Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? weiter



Zuletzt aktualisiert Mai 2019

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