Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung, die aus betriebsbedingten
Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen? Wie können Sie in
Zeiten zunehmend knapper werdender Arbeitsplätze Ihre weitere
Beschäftigung erreichen? Wann genießen Sie Kündigungsschutz?
Wie kommen Sie zu einer Abfindung?
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Betriebsbedingte Kündigung
Kündigungsschutz
Teil 1
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Auf den Schutz vor einer sog. "betriebsbedingten"
Entlassung und damit die nachfolgenden Tipps können Sie sich
nur dann berufen, wenn Sie Kündigungsschutz
genießen. Unter welchen Voraussetzungen können Sie Kündigungsschutz
für sich in Anspruch nehmen?
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Bitte beachten Sie:
Die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes sind im Kündigungsschutzgesetz
geregelt. Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter den Geltungsbereich
des Kündigungsschutzgesetzes,
- wenn es in dem Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung
länger als sechs Monate bestanden hat und
- wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer
- Auszubildende werden nicht mitgezählt - beschäftigt.
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Achtung:
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Bis zum 31.12.2003 galt das Kündigungsschutzgesetz
für Betriebe mit mehr fünf Arbeitnehmern. Seit dem 1. Januar
2004 hat sich die Rechtslage geändert. Die Neuregelung, dass
Arbeitnehmer nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern
Kündigungsschutz genießen, betrifft nur Arbeitnehmer, die
erst nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden. Arbeitnehmer,
die am 31.12.2003 bereits in einem Beschäftigungsverhältnis
gestanden haben, genießen Kündigungsschutz nach bisherigen
Recht. Hier genügt es also, wenn in dem Betrieb mehr als fünf
Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei werden aber nur diejenigen
Arbeitnehmer gezählt, die am 31.12.2003 bereits beschäftigt
waren. Ab dem 01.01.2004 neu eingestellte Mitarbeiter werden
nicht berücksichtigt.
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Ich möchte dies anhand eines Beispiels verdeutlichen: Angenommen,
in einem Betrieb werden acht Arbeitnehmer beschäftigt, wovon zwei
Arbeitnehmer erst im Jahr 2004 eingestellt wurden. Auf diese zwei
neu eingestellten Arbeitnehmer ist das Kündigungsschutzgesetz nicht
anzuwenden, weil der Betrieb weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Die anderen sechs Arbeitnehmer genießen weiterhin Kündigungsschutz.
Scheidet aber jetzt einer dieser sechs Arbeitnehmer aus irgendeinem
Grund aus dem Unternehmen aus, so genießen auch die übrigen fünf Arbeitnehmer
keinen Kündigungsschutz mehr, obgleich ihr Arbeitsverhältnis am 01.01.2004
bereits bestanden hatte und der Betrieb insgesamt immer noch mehr
als fünf Arbeitnehmer beschäftigt. Bei der Berechnung der "Fünfer-Grenze"
werden immer nur diejenigen Arbeitnehmer mitgezählt, die am Jahresende
2003 bereits beschäftigt waren.
Um es nochmals klar zu stellen: Sobald in einem Betrieb mehr
als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, gilt generell das Kündigungsschutzgesetz.
Falls Sie nicht wissen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen,
lesen Sie bitte die Tipps
im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz... 
Beachten Sie aber, dass Sie auch ohne Kündigungsschutz bei einer betriebsbedingten
Kündigung immer noch insbesondere
- die Tipps im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitgebers,
- die Tipps bei Bestehen eines Betriebsrats,
- die Tipps bei Schwerbehinderung,
- die Tipps bei Mutterschutz und Erziehungsurlaub
zur Seite haben und mit diesen den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses oder
eine Abfindung erreichen können.
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Wichtiger Hinweis:
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Sie dürfen sich auf keinen Fall dadurch, dass Sie
beim Betriebsrat Einspruch gegen Ihre Kündigung einlegen oder
mit dem Arbeitgeber Verhandlungen über eine eventuelle Fortführung
oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führen, davon
abhalten lassen, die Kündigungsschutzklage rechtzeitig zu
erheben. Nicht selten scheitern Verhandlungen
nach Ablauf der Klagefrist. In diesem Fall haben Sie das Nachsehen,
weil Ihre Kündigung dann rechtlich nicht mehr angreifbar ist.
Die Kündigung ist bestandskräftig. Einzelheiten entnehmen
Sie bitte den Tipps im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage.
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Wie beurteilen Sie, ob eine Kündigungsschutzklage gegen
eine betriebsbedingte Kündigung Aussicht auf Erfolg hätte?
Wo
liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung
zu Fall zu bringen? 
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