Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Teil 1

Wenn sich Ihr Unternehmen von Ihnen trennen will, stellt sich Ihnen als Führungskraft die Frage, was für Sie besser ist:

  • Sollen Sie so lange wie möglich bleiben und versuchen, die Krise auszusitzen?
  • Oder sollen Sie selbst den Absprung zu suchen, bevor man Ihnen die Tür weist?

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einige Überlegungen und Hinweise an die Hand geben, die Ihnen helfen werden, die richtige Entscheidung zu treffen:

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Um es vorwegzunehmen: Die Entscheidung, den Arbeitsplatz behalten zu wollen, wird sich nur in Ausnahmefällen als die richtige erweisen. Wenn Sie das Gefühl einer langsamen Spirale von Unbehagen und Angst mögen und sich nicht darum scheren, was Ihre Kollegen denken, dann bleiben Sie - anderenfalls sehen Sie zu, dass Sie das Unternehmen zu den bestmöglichen Bedingungen verlassen!

Sofern Sie sich für das Bleiben entscheiden, sollten Sie sich "warm anziehen" und sich auf die Rolle vorbereiten, die Sie in nächster Zeit in Ihrem Unternehmen spielen werden und für die sich im Englischen ein Begriff geprägt hat: "Dead Man Walking". Überlegen Sie sich gut, ob es Zweck hat, die Krise auszusitzen und solange zu bleiben, wie es nur geht. Die Erfahrung zeigt, dass das Festhalten nur den "Leidensweg" verlängert, im Ergebnis aber keinen Vorteil bringt. Insbesondere wird Ihre Position, um mit dem Unternehmen über günstige Beendigungsbedingungen zu verhandeln, nicht dadurch besser, dass Sie versuchen, die Krise auszusitzen.

  • Vertrauen Sie auch nicht auf die Loyalität Ihrer Kollegen. Die Ungewissheit über Ihr Schicksal als Kollege oder Vorgesetzter wird dazu führen, dass das gesamte Büro langsam aber sicher von einer gemeinschaftlichen Verlegenheit und von Unbehagen erfasst wird. Typische Reaktion ist eine Phase der Lähmung, während der alle darauf warten, dass etwas passiert, dass die Karten neu gemischt werden.
  • Ihre Kollegen und untergeordneten Mitarbeiter mögen zwar Mitgefühl empfinden für den "Verurteilten auf seinem Weg zum Galgen" - aber der Selbsterhaltungstrieb ist stärker. Bestenfalls werden sich Ihre Kollegen bedeckt halten, schlimmstenfalls erwachsen Ihnen hier Gegner oder Konkurrenten.
  • Sie werden erleben, wie ehemals treue Adjutanten Ihnen gegenüber Anspruch auf Neutralität erheben, während sie heimlich anderweitig jemandem ihre Loyalität versichern.
  • Sie können nur noch zusehen, wie Ihre Bedeutung schwindet und Ihre Position sich gewissermaßen langsam auflöst. Nicht selten erfolgt die Demontage vor den Augen der gesamten Belegschaft oder gar der Öffentlichkeit - mit katastrophalen Folgen für Ihre Reputation als Führungskraft.

Überlegen Sie gut, ob Sie sich das antun wollen. Gehen Sie lieber, bevor Sie - und Ihr Unternehmen - in einer hässlichen Abwärtsspirale landen!

Falls Sie Ihr Arbeitsverhältnis - aus welchen Gründen auch immer - fortsetzen zu wollen: Zunächst müssen Sie prüfen, ob Sie die Gründe, die die Trennungsabsicht bedingen, mit Ihrem Arbeitgeber klären können, etwa wenn Sie von einer Fehleinschätzung Ihres Arbeitgebers in Bezug auf Ihre Person oder die Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes ausgehen können. Unter Umständen können Sie auch andere für Sie in Betracht kommende freie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen benennen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber zu kooperieren, um möglicherweise einvernehmlich eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen - notfalls auch zu geänderten Bedingungen oder in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers.

Ist dagegen klar, dass Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen bereit sein wird, Sie noch länger zu beschäftigen und eine eventuell bereits ausgesprochene Kündigung rückgängig zu machen, dürften klärende Gespräche in dieser Art wenig sinnvoll sein. Ich wiederhole daher noch einmal meinen Rat:

  • Gehen Sie, bevor es für Sie unerträglich wird.
  • Seien Sie derjenige, der diese Entscheidung trifft, und vermeiden Sie dadurch, dass andere über Sie entscheiden.
  • Und insbesondere: Verhandeln Sie die Bedingungen Ihres Ausscheidens zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihr Unternehmen noch zu einem größtmöglichen Entgegenkommen bereit ist.

Wenn Ihre Entscheidung feststeht und Sie beschlossen haben, das Unternehmen zu verlassen, geht es nun darum, in der bevorstehenden Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen und möglichst viel herauszuholen.


Was sind die Ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten, in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen?


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.03.2012