Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Teil 2
Ist aufgrund der Überlegungen, die Sie anhand
der vorstehenden Ratschläge angestellt haben, in Ihnen
die Erkenntnis gereift, dass es für Sie das Beste ist,
das Arbeitsverhältnis zu beenden? Dann geht es nun darum,
zu den bestmöglichen Konditionen aus dem Unternehmen
auszuscheiden.
Um in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber gute Ergebnisse
zu erzielen, sollten Sie wissen, wie die Rechtslage ist und
was Ihre Rechte sind. Die Kenntnis wichtiger rechtlicher Zusammenhänge
hilft Ihnen, Ihre Situation besser einzuschätzen. Dadurch
werden Sie in die Lage versetzt, optimale Entscheidungen zu
treffen und Ihre Trümpfe richtig auszuspielen....
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Hätten Sie die Aussicht, einen Kündigungsschutzprozess
zu gewinnen?
Auch wenn Sie nicht im Geringsten beabsichtigen, einen Kündigungsschutzprozess
gegen Ihren Arbeitgeber anzustrengen, müssen Sie wissen, wie
es um die Erfolgsaussicht eines solchen Rechtsstreits, würde
er geführt werden, bestellt ist. In den seltensten Fällen
werden Abfindungen aus reinem Wohlwollen oder allein als Anerkennung
für geleistete Dienste gezahlt. Wenn Abfindungen gezahlt werden,
so resultiert dies daraus, dass Unternehmen ein vehementes Interesse
daran haben, die Trennung von Führungskräften
möglichst reibungslos zu vollziehen. Dabei wird vonseiten
des Unternehmens eine Abwägung vorgenommen: Welche Beeinträchtigungen
sind zu befürchten und welcher Schaden kann dem Unternehmen
entstehen, wenn es nicht gelingt, sich in gutem Einvernehmen von
Ihnen zu trennen? Je mehr das Unternehmen in dieser
Hinsicht für den Fall zu befürchten hat, dass es sich
nicht gütlich mit Ihnen einigt, umso besser werden die Konditionen
und umso höher wird die Abfindung sein, die Sie aushandeln
können.
Einer der Faktoren, der bei der Abwägung der Nachteile, die
ein Scheitern der Einigungsbemühungen mit sich bringen würde,
eine wesentliche Rolle spielt, ist der mutmaßliche
Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses. Natürlich
sind Kündigungsschutzprozesse wohl eher die Ausnahme , wenn
es darum geht, sich von leitenden Angestellten zu trennen. Zu einem
Kündigungsschutzprozess kommt es vornehmlich in den Fällen,
in denen es sich dem Grunde nach um einen "Rausschmiss"
handelt, weil die Arbeitgeberseite meint, es liege ein wichtiger
Grund für eine verhaltensbedingte, vielleicht sogar fristlose
Kündigung vor.
Unabhängig davon, ob ein Kündigungsschutzprozess
beabsichtigt ist oder nicht, spielt der vermutliche Ausgang
eines solchen - hypothetischen - Prozesses eine erhebliche
Rolle. Müsste das Unternehmen befürchten, aus einem
Kündigungsschutzprozess als der Verlierer hervorzugehen?
Oder besteht ein rechtlich fundierter Kündigungsgrund?
Es dürfte unmittelbar einleuchten, dass sich im ersteren
Fall ein höherer Abfindungsbetrag aushandeln lässt.
Ihr Unternehmen hat naturgemäß ein starkes Interesse
daran, einen Kündigungsschutzprozess, in dem es unterliegen
würde, zu vermeiden. Eine vom Arbeitsgericht attestierte
Rechtswidrigkeit der Kündigung hat für das Unternehmen
einen enormen Imageverlust zur Folge. Das gilt insbesondere
dann, wenn es sich bei dem zu Unrecht geschassten Mitarbeiter
um eine Führungskraft handelt.
Natürlich gibt es auch andere Gründe, die es Ihrem
Unternehmen geraten erscheinen lassen, sich im gegenseitigen
Einvernehmen von Ihnen zu trennen, und die völlig losgelöst
sind von der Frage, ob ein Kündigungsgrund besteht. Auf
diese Gründe werde ich an anderer Stelle noch ausführlich
zu sprechen kommen.
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Wie würde also ein hypothetischer Kündigungsschutzprozess
mutmaßlich ausgehen? Um dies beurteilen zu können, ist
zunächst auf die Besonderheiten einzugehen, die sich daraus
ergeben, dass Sie leitender Angestellter sind. Das Arbeitsverhältnis
eines leitenden Angestellten unterscheidet sich in kündigungsrechtlicher
Hinsicht grundlegend von anderen, "normalen" Arbeitsverhältnissen.
Auch leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz
nach dem Kündigungsschutzgesetz. Indes unterscheidet
sich dieser Kündigungsschutz vom Kündigungsschutz für
die übrigen Arbeitnehmer in zweierlei Hinsicht:
- Geringere Anforderungen an das Vorliegen von Kündigungsgründen
Die Anforderungen, die an das Vorliegen von Kündigungsgründen
zu stellen sind, sind bei leitenden Angestellten geringer. Aufgrund
der besonderen Vertrauensstellung, die ein leitender Angestellter
im Verhältnis zum Arbeitgeber genießt, werden an das
Verhalten und an die Loyalität ganz andere Maßstäbe
angelegt als bei anderen Mitarbeitern. Insbesondere im Vertrauensbereich
kann daher ein Fehlverhalten, welches bei einem "normalen"
Mitarbeiter überhaupt nicht ins Gewicht fiele, bei einem
leitenden Angestellten durchaus Anlass für eine verhaltensbedingte
Kündigung - gegebenenfalls nach vorheriger Abmahnung - sein.
- Verminderter Bestandsschutz
Darüber hinaus genießen leitende Angestellte einen
verminderten Bestandsschutz. Auch wenn eine Kündigung
rechtlich unbegründet ist, kann der Arbeitgeber einseitig
die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchsetzen,
indem er einen Auflösungsantrag stellt.
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