Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Teil 2

Ist aufgrund der Überlegungen, die Sie anhand der vorstehenden Ratschläge angestellt haben, in Ihnen die Erkenntnis gereift, dass es für Sie das Beste ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden? Dann geht es nun darum, zu den bestmöglichen Konditionen aus dem Unternehmen auszuscheiden.

Um in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber gute Ergebnisse zu erzielen, sollten Sie wissen, wie die Rechtslage ist und was Ihre Rechte sind. Die Kenntnis wichtiger rechtlicher Zusammenhänge hilft Ihnen, Ihre Situation besser einzuschätzen. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, optimale Entscheidungen zu treffen und Ihre Trümpfe richtig auszuspielen....

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Hätten Sie die Aussicht, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen?

Auch wenn Sie nicht im Geringsten beabsichtigen, einen Kündigungsschutzprozess gegen Ihren Arbeitgeber anzustrengen, müssen Sie wissen, wie es um die Erfolgsaussicht eines solchen Rechtsstreits, würde er geführt werden, bestellt ist. In den seltensten Fällen werden Abfindungen aus reinem Wohlwollen oder allein als Anerkennung für geleistete Dienste gezahlt. Wenn Abfindungen gezahlt werden, so resultiert dies daraus, dass Unternehmen ein vehementes Interesse daran haben, die Trennung von Führungskräften möglichst reibungslos zu vollziehen. Dabei wird vonseiten des Unternehmens eine Abwägung vorgenommen: Welche Beeinträchtigungen sind zu befürchten und welcher Schaden kann dem Unternehmen entstehen, wenn es nicht gelingt, sich in gutem Einvernehmen von Ihnen zu trennen? Je mehr das Unternehmen in dieser Hinsicht für den Fall zu befürchten hat, dass es sich nicht gütlich mit Ihnen einigt, umso besser werden die Konditionen und umso höher wird die Abfindung sein, die Sie aushandeln können.

Einer der Faktoren, der bei der Abwägung der Nachteile, die ein Scheitern der Einigungsbemühungen mit sich bringen würde, eine wesentliche Rolle spielt, ist der mutmaßliche Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses. Natürlich sind Kündigungsschutzprozesse wohl eher die Ausnahme , wenn es darum geht, sich von leitenden Angestellten zu trennen. Zu einem Kündigungsschutzprozess kommt es vornehmlich in den Fällen, in denen es sich dem Grunde nach um einen "Rausschmiss" handelt, weil die Arbeitgeberseite meint, es liege ein wichtiger Grund für eine verhaltensbedingte, vielleicht sogar fristlose Kündigung vor.

Unabhängig davon, ob ein Kündigungsschutzprozess beabsichtigt ist oder nicht, spielt der vermutliche Ausgang eines solchen - hypothetischen - Prozesses eine erhebliche Rolle. Müsste das Unternehmen befürchten, aus einem Kündigungsschutzprozess als der Verlierer hervorzugehen? Oder besteht ein rechtlich fundierter Kündigungsgrund? Es dürfte unmittelbar einleuchten, dass sich im ersteren Fall ein höherer Abfindungsbetrag aushandeln lässt. Ihr Unternehmen hat naturgemäß ein starkes Interesse daran, einen Kündigungsschutzprozess, in dem es unterliegen würde, zu vermeiden. Eine vom Arbeitsgericht attestierte Rechtswidrigkeit der Kündigung hat für das Unternehmen einen enormen Imageverlust zur Folge. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem zu Unrecht geschassten Mitarbeiter um eine Führungskraft handelt.

Natürlich gibt es auch andere Gründe, die es Ihrem Unternehmen geraten erscheinen lassen, sich im gegenseitigen Einvernehmen von Ihnen zu trennen, und die völlig losgelöst sind von der Frage, ob ein Kündigungsgrund besteht. Auf diese Gründe werde ich an anderer Stelle noch ausführlich zu sprechen kommen.

Wie würde also ein hypothetischer Kündigungsschutzprozess mutmaßlich ausgehen? Um dies beurteilen zu können, ist zunächst auf die Besonderheiten einzugehen, die sich daraus ergeben, dass Sie leitender Angestellter sind. Das Arbeitsverhältnis eines leitenden Angestellten unterscheidet sich in kündigungsrechtlicher Hinsicht grundlegend von anderen, "normalen" Arbeitsverhältnissen.

Auch leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Indes unterscheidet sich dieser Kündigungsschutz vom Kündigungsschutz für die übrigen Arbeitnehmer in zweierlei Hinsicht:

  • Geringere Anforderungen an das Vorliegen von Kündigungsgründen
    Die Anforderungen, die an das Vorliegen von Kündigungsgründen zu stellen sind, sind bei leitenden Angestellten geringer. Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung, die ein leitender Angestellter im Verhältnis zum Arbeitgeber genießt, werden an das Verhalten und an die Loyalität ganz andere Maßstäbe angelegt als bei anderen Mitarbeitern. Insbesondere im Vertrauensbereich kann daher ein Fehlverhalten, welches bei einem "normalen" Mitarbeiter überhaupt nicht ins Gewicht fiele, bei einem leitenden Angestellten durchaus Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung - gegebenenfalls nach vorheriger Abmahnung - sein.

  • Verminderter Bestandsschutz
    Darüber hinaus genießen leitende Angestellte einen verminderten Bestandsschutz. Auch wenn eine Kündigung rechtlich unbegründet ist, kann der Arbeitgeber einseitig die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchsetzen, indem er einen Auflösungsantrag stellt.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 09.05.2011