Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Teil 4
Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber - gerichtlich oder außergerichtlich
- gütlich einigen: Wie stellen Sie sicher, dass Sie bei
den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ("Abfindungspoker")
wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen?
Können Sie unter allen Umständen davon ausgehen,
dass die mit Ihrem Arbeitgeber ausgehandelten Konditionen
(Höhe der Abfindung und sonstige Beendigungsmodalitäten)
optimal sind und Ihren Interessen am besten gerecht werden?
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Unabhängig von der Frage, zu wessen Gunsten ein Kündigungsschutzprozess
mutmaßlich entschieden würde, gibt es Faktoren, die maßgebend
dafür sind, welche Forderungen Sie bei den Verhandlungen stellen
können und wie weit Ihr Arbeitgeber gehalten (im Sinne von
"gut beraten") ist, Ihnen - freiwillig oder unfreiwillig
- entgegenzukommen. Die Kunst liegt darin, die Faktoren
zu ermitteln, Ihre Bedeutung zutreffend einzuschätzen und das
Wissen bei den Verhandlungen richtig einzusetzen.
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Häufig liegen Umstände vor, die der Arbeitgeber,
wenn er sich von einer Führungskraft trennen will, schlechterdings
nicht unberücksichtigt lassen darf. Es handelt sich
um Umstände, die mit der rechtlichen Prognose, wer in
einem Kündigungsschutzprozess die besseren Erfolgsaussichten
hätte, überhaupt nichts zu tun haben müssen,
die Ihr Arbeitgeber aber bei seinen Überlegungen, ob
und zu welchen Konditionen er sich mit Ihnen verständigt,
tunlichst nicht außer Acht lassen sollte.
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Einige der wichtigsten Umstände, die Ihre Position
positiv beeinflussen und die Sie daher Gewinn bringend zu Ihren
Gunsten einsetzen können, möchte ich Ihnen nennen:
- Bisweilen sind für eine Trennung wirklich nur betriebsbedingte
Gründe maßgebend. Die Position der Führungskraft
entfällt, ohne dass Gründe in ihrer Person dabei eine
Rolle spielen. Werden Sie als verdienter Mitarbeiter angesehen,
so wird Ihr Arbeitgeber bestrebt sein, Ihnen anderweitig eine
adäquate Position anzubieten oder Sie an ein anderes Unternehmen
zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, so können
tatsächlich Motive wie Loyalität und Dankbarkeit für
die Überlegungen des Arbeitgebers ausschlaggebend und Grund
für die Bereitschaft zur Zahlung einer großzügig
bemessenen Abfindung sein.
Es ist zu erwarten, dass in derartigen Fällen die Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber positiv verlaufen. Ist der Arbeitgeber bereit,
eine großzügig bemessene Abfindung zu zahlen, wird
es einfach sein, die gesetzten Ziele im Hinblick auf die Höhe
der Abfindung und auch im Hinblick auf die sonstigen Beendigungskonditionen
zu erreichen. Einen Arbeitgeber, der von sich aus uneingeschränkt
zu einem Entgegenkommen bereit ist, muss man nicht zwingen, sich
erkenntlich zu zeigen.
- Jedes Unternehmen hat seine eigene Unternehmenskultur. Die
Unternehmenskultur wirkt sich auch darauf aus, auf welche Art
und Weise ein Unternehmen sich eines Mitarbeiters in leitender
Stellung entledigt. Je nachdem, wie die Trennung vollzogen
wird, kann dies auf andere Führungskräfte und letztlich
die gesamte Belegschaft motivierend oder abschreckend wirken.
Generell haben Unternehmen ein Interesse daran, sich so von
leitenden Mitarbeitern/Führungskräften zu trennen, dass
derartige negative Auswirkungen vermieden werden. Es gilt
diese Umstände bei den Verhandlungen über die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses auszunutzen.
- Nicht immer fühlen sich Arbeitgeber zu loyalem Verhalten
und zur Dankbarkeit verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann,
wenn sie mit den Leistungen ihrer Führungskraft nicht zufrieden
sind oder wenn Gründe in der Person des Mitarbeiters aus
Sicht des Arbeitgebers die Trennung unumgänglich machen (sog.
"Nasenfaktor"). In Fällen, die so gelagert
sind, liegt in der Regel kein Kündigungsgrund vor, der rechtlich
Bestand hat. Hier muss ausgelotet werden, inwieweit man sich den
Umstand zu Nutze machen kann, dass Arbeitgeber zwar nicht generell,
aber doch sehr häufig die gerichtliche, öffentlich ausgetragene
Auseinandersetzung mit einer Führungskraft scheuen. Sie müssen
nämlich befürchten, durch einen Prozess entweder in
die Schlagzeilen zu geraten oder dass hierdurch auf sonstige Weise
negative Publicity entsteht. Der Arbeitgeber wird bestrebt
sein, eine solche Entwicklung zu vermeiden. Aus diesem Grund wird
er zu einem Entgegenkommen bereit sein.
- Leitende Angestellte haben in der Regel intimste Kenntnisse
über Firmeninterna. Gelangen hierüber Informationen
in die falschen Hände oder werden die Interna im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens publik, kann dem Unternehmen unter Umständen
ein immenser Schaden entstehen. Dies gilt
besonders dann, wenn "Leichen im Keller"
verborgen sind. Auch diese Umstände kann man bei der Auseinandersetzung
mit dem Arbeitgeber Gewinn bringend nutzen. Ihr Arbeitgeber ist
gut beraten, sich Ihnen gegenüber großzügig zu
zeigen und Ihnen weit entgegenzukommen. Er muss nämlich
wissen, dass eine Führungskraft, von der er sich trennt,
nur dann nicht den unbedingten Drang zur Revanche
verspüren wird, wenn sie sich in jeder Hinsicht fair
behandelt fühlt. Welche Möglichkeiten sich
Ihnen hier bieten, werden Sie selbst am besten beurteilen können.
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Achtung:
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Es ist äußerste Vorsicht angebracht, wenn das
Wissen um Firmeninterna oder gar das Wissen um "Leichen
im Keller" im Abfindungspoker ausgespielt werden soll.
Wer hier nicht richtig agiert, setzt alles aufs Spiel und
findet sich im Extremfall sogar auf der Anklagebank wieder.
Der Grad, auf dem man sich hier bewegt, ist äußerst
schmal. Sehr schnell kann der Tatbestand der Nötigung
oder Erpressung vorliegen. Unter Umständen genügt
eine einzige falsche Äußerung. Bewegen
Sie sich auf diesem Terrain unter keinen Umständen, ohne
sich juristisch abzusichern!
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- Aufgrund ihrer guten Kenntnisse über Firmeninterna und
wegen des in vielen Jahren aufgebauten umfangreichen Beziehungsgeflechts
sind Mitarbeiter in führenden Positionen für Konkurrenzunternehmen
häufig von hohem Interesse und werden von ihnen als Arbeitskraft
begehrt. Der Wechsel einer Führungskraft zur Konkurrenz
kann für den bisherigen Arbeitgeber verheerende Folgen haben.
Sollten auch Sie die Möglichkeit haben, zu einem Konkurrenzunternehmen
zu wechseln, und würde Ihr Arbeitgeber hierdurch negative
Auswirkungen zu befürchten haben, können Sie aus dieser
Situation Ihren Vorteil ziehen. Ihrem Arbeitgeber wird sehr daran
gelegen sein, Sie so zufrieden zustellen, dass Sie schon nicht
den Wunsch verspüren, Ihr Know-how und Ihre Beziehungen der
Konkurrenz anzudienen. Sollte Ihr Arbeitsvertrag ein nachvertragliches
Wettbewerbsverbot vorsehen, muss dies natürlich in die Überlegungen
einbezogen werden.
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Übrigens:
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Ob die Konkurrenz wirklich an Ihnen interessiert ist, spielt
eigentlich keine Rolle. Es genügt, dass Ihr Arbeitgeber
glaubt oder befürchten muss, dass ein derartiges Interesse
bestehen könnte.
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Weitere Umstände, die im "Abfindungspoker" als Hebel
eingesetzt werden können, sind im konkreten Einzelfall zu ermitteln.
Welche Trümpfe Sie in Ihrem Fall in der Hand haben, muss
sorgfältig eruiert werden. Sodann gilt es, eine Strategie zu
entwickeln, wie die Trümpfe am besten ausgespielt werden können.
Konfrontation oder Kooperation: Sollten Sie,
wenn Ihr Arbeitgeber sich von Ihnen trennen will, es auf eine Kündigung
und einen Kündigungsschutzprozess ankommen lassen? Oder verständigen
Sie sich besser außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber?
Welche Strategie ist
am besten? 
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