Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Teil 6
Psychologische Kriegsführung beim Abfindungspoker -
Stolperfallen und Fehlerquellen:
In eigener Sache ist man bekanntlich der schlechteste Ratgeber.
Die meisten Fehler im Abfindungspoker werden fatalerweise
schon in dem ersten - aus Mitarbeitersicht häufig überraschenden
- Personalgespräch gemacht. Wenn Sie die nachfolgenden
Tipps beachten, sind Sie gewappnet, um einige der gravierendsten
Fehler zu vermeiden, die Sie in dieser Situation begehen könnten...
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- Wie dick ist das Eis, auf dem Sie laufen? Seien Sie Ihrem
Anwalt gegenüber unbedingt offen und verschweigen Sie nichts,
auch wenn es Ihnen unangenehm ist. Es kann die Strategie
Ihres Anwalts völlig zunichte machen, wenn der Arbeitgeber
dem Anwalt plötzlich Fakten präsentiert, die dem Anwalt
nicht bekannt waren, die aber eine gänzlich andere Vorgehensweise
erfordert hätten. Der Anwalt muss daher unbedingt
von Ihnen wissen, ob Sie "Leichen im Keller"
haben. Keinem Arbeitgeber ist es verboten, danach zu suchen und
das Ergebnis gegen Sie zu verwenden. Mandant und Anwalt
müssen wissen, mit welchen Risiken zu rechnen ist und welche
Unwägbarkeiten die Verhandlungen negativ beeinflussen können.
Bei den "Leichen im Keller" kann es sich auch um
Umstände handeln, die von dem Betroffenen völlig unterschätzt
werden, z. B. kleine Schummeleien bei der Spesenabrechnung.
Seine Verdienste für die Firma mögen noch so groß
sein - kommt man ihm etwa auf die Schliche, dass er sich bei den
Spesen (Abrechnung von Reisekosten, Bewirtungskosten etc.) zu
seinren Gunsten verrechnet hat, kann dies unter Umständen
eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Häufig wird bei fristgemäßen Kündigungen
dann noch eine fristlose Kündigung nachgeschoben, um die
Verhandlungsposition des Arbeitnehmers zu schwächen.
- Vorsicht Falle: Gerade Führungskräfte neigen aus
Selbstüberschätzung dazu, sich ungeschickt zu verhalten.
Nur weil Sie gewohnt sind, schnell und taktisch für Ihr Fach
zu denken, heißt das nicht, dass Sie die Strategie des Personalchefs
durchschauen. In eigener Sache ist man nicht unbedingt selbst
der denkbar beste Ratgeber.
- Das erste Personalgespräch kommt aus Mitarbeitersicht
häufig überraschend. Hier sollten Sie sich bedeckt halten
und sich zunächst einmal nur anhören, was die Arbeitgeberseite
vorzubringen hat. Wenn Sie in dieser Situation schon
Ihre Interessen und Vorstellungen äußern, wird es für
den später beauftragten Anwalt schwierig, ein Ergebnis zu
erzielen, welches über die von Ihnen bereits geäußerten
Vorstellungen hinausgeht.
- Rechnen Sie damit, dass man versuchen wird, Sie unter
Druck zu setzen, um die Abfindung zu minimieren. Gute
Nerven kann man nicht trainieren. Niemand ist grenzenlos belastbar.
Oft knicken gerade Führungskräfte schon nach kurzer
Zeit ein. Wenn Unternehmen ordentlich mit dem Mitarbeiter "Schlitten
fahren", beeinträchtigt dies dessen Selbstbewusstsein
und vermindert sein Stehvermögen. In dieser Situation
ist die enge Zusammenarbeit mit dem Anwalt entscheidend. Sobald
neue Fragen oder Vorschläge auftauchen, müssen Sie sich
mit dem Anwalt kurzschließen. Unter Umständen wird
Ihr Arbeitgeber versuchen, einen Keil zwischen Sie und Ihren Anwalt
zu treiben.
- Wenn Ihnen die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber
psychisch an die Substanz geht, ist es unter Umständen Zeit,
Kompromisse zu schließen. Das Pokern um eine hohe
Abfindung wirkt kontraproduktiv, wenn man im Verlauf der Auseinandersetzung
zu einem psychischen Wrack wird oder beim ersten Vorstellungstermin
in einer neuen Firma bei der Frage nach dem letzten Arbeitsverhältnis
einen Zusammenbruch erleidet.
- Falls es Ihnen gelingen sollte, noch vor Beendigung des Kündigungsschutzprozesses
einen neuen Arbeitsplatz zu finden, teilen Sie dies umgehend Ihrem
Anwalt mit. Ganz wichtig ist es, dass Ihr Arbeitgeber von einem
eventuellen neuen Beschäftigungsverhältnis auf keinen
Fall etwas erfährt. Die Chancen, eine angemessene
Abfindung zu erhalten, reduzieren sich drastisch, wenn der Arbeitgeber
von einem neuen Beschäftigungsverhältnis des gekündigten
Arbeitnehmers Kenntnis erlangt. Er wird dann nämlich
davon ausgehen, dass der gekündigte Arbeitnehmer ohnehin
niemals zu ihm zurückkehren wird. Ziehen Sie nach Möglichkeit
auch nicht andere Personen ins Vertrauen, die auch nur weitläufig
in Kontakt zu Ihrem bisherigen Arbeitgeber stehen. Durch jede
weitere Person, die Sie informieren, erhöht sich das Risiko,
dass diese Information Ihrem bisherigen Arbeitgeber zugetragen
wird. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn man seine
bisherigen Arbeitskollegen ins Vertrauen zieht. Die Loyalität
der - ehemaligen - Arbeitskollegen gegenüber dem Arbeitgeber
wird häufig unterschätzt.
Ich hoffe, meine Tipps werden Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie sich
in der Situation befinden, dass Ihr Arbeitgeber sich von Ihnen oder
Sie sich von Ihrem Arbeitgeber trennen wollen, sind Sie gefordert,
die für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft optimalen Entscheidungen
zu treffen. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen dies gelingt, gebe
Ihnen aber den wohlmeinenden Rat, unter keinen Umständen
auf eine kompetente Beratung zu verzichten!
Ende des Kapitels "Kündigungsschutz
für leitende Angestellte"
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