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Mobbing im Betrieb Begriffsbestimmung: Wie wird Mobbing juristisch definiert?

Lassen sich die Angriffe (Anfeindungen, Schikanen, Diskriminierungen), denen Sie in Ihrem Betrieb ausgesetzt sind oder waren, als "Mobbing" im Rechtssinne klassifizieren? Die Begriffsbestimmung ist von zentraler Bedeutung, da dem Phänomen "Mobbing" juristisch nur begegnet werden kann, wenn ein Tatbestand vorliegt, der von den Gerichten als Mobbing bewertet wird.

Die Definition der Rechtsprechung hatte ich Ihnen schon vorgestellt. Hier noch einmal zur Erinnerung: Die Rechtsprechung definiert Mobbing als "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen."

Entsprechend der dieser Definition müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um bestimmte Verhaltensweisen als "Mobbing" klassifizieren zu können:

Grad und Intensität der Beeinträchtigung

Es muss sich um Verhaltensweisen handeln, die über das zulässige Maß dessen hinausgehen, was ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses hinzunehmen hat. Dem Arbeitsverhältnis ist es immanent, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter anweisen darf, welche Arbeiten dieser auf welche Weise und bis zu welchem Zeitpunkt zu erledigen hat. Anweisungen von VorgesetztenMobbing müssen, auch wenn sie für den betroffenen Mitarbeiter nachteilig sind und als unangenehm empfunden werden, nicht gleich als "Mobbing" einzustufen sein. Der Arbeitgeber/Vorgesetzte ist grundsätzlich berechtigt, in Ausübung des Direktionsrechts Anweisungen zu erteilen. Daher kann von "Mobbing" erst dann gesprochen werden, wenn dabei eine Grenze überschritten wird. Die Anweisung darf nicht nur nachteilig oder unangenehm sein, sie muss als Schikane oder Diskriminierung zu charakterisieren sein. Sie muss "ungerecht" sein.

Ein vergleichbarer Maßstab ist anzulegen, wenn einem Arbeitnehmer gegenüber Kritik geäußert wird. Allein der Umstand, dass Leistungen eines Arbeitnehmers kritisiert werden, muss nicht zwangsläufig als "Mobbing" aufgefasst werden. Wenn Arbeitgeber an den Leistungen ihrer Mitarbeiter etwas auszusetzen haben, dürfen sie dies durchaus auch äußern. Die Grenze wird überschritten, wenn die geäußerte Kritik sachlich überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Oder die Kritik ist dem Grunde nach zwar berechtigt, wird aber in unverhältnismäßiger Form vorgebracht, indem sie beispielsweise beleidigend ist, der Arbeitnehmer angeschrien oder die Kritik in Gegenwart Dritter geäußert wird, so dass damit ein Ansehensverlust einher geht.

Sie sehen also: "Mobbing" setzt voraus, dass bestimmte Grenzen überschritten werden. Wenn Sie sich durch bestimmte Verhaltensweisen von Vorgesetzten oder Arbeitnehmern bedrängt oder benachteiligt fühlen, müssen diese so schwerwiegend sein, dass man sie als Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung klassifizieren kann.

Systematische, fortgesetzte Handlungsweise über einen längeren Zeitraum

Weitere Voraussetzung, um von "Mobbing" sprechen zu können, ist, dass es sich um fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Vorkommnisse handeln muss. Die Anfeindungen bzw. Schikanen müssen systematisch erfolgen, was eine gewisse Häufigkeit voraussetzt. Einzelne isolierbare Vorfälle fallen nicht darunter. Wird beispielsweise eine auf dem Computer des Mitarbeiters befindliche Datei angeblich "aus Versehen" gelöscht, wird eine Rüge oder Abmahnung ausgesprochen, ohne dass hierfür ein hinreichender Anlass besteht, so können diese Handlungen für sich betrachtet durchaus Gestaltungs- oder Abwehrrechte auslösen. Mobbingcharakter bekommen sie aber erst dann, wenn es sich um eine Gesamtheit von aneinander gereihten Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg handelt und diese Maßnahmen erst in ihrer Gesamtheit das Maß dessen überschreiten, was am Arbeitsplatz toleriert und hingenommen werden muss. Erforderlich ist also eine Art "Fortsetzungszusammenhang".

Sie sehen:
Nicht alles, was sich wie "Mobbing" anfühlt, muss auch Mobbing im Rechtssinne sein. Häufig wird mit den Anfeindungen und Schikanen, denen ein Arbeitnehmer ausgesetzt sein mag, die Schwelle, die diese Handlungen als Mobbing klassifizieren würden, gar nicht überschritten.

Sie werden nun vermutlich - und aus meiner Sicht völlig zu Recht - einwenden, dass Sie sich die Anfeindungen und Schikanen, die Sie ständig erleben, nicht eingebildet haben, und dass es Ihnen nicht weiterhilft, wenn feinsinnig danach unterschieden wird, ob eine bestimmte Schwelle überschritten wird oder nicht. Meine Erfahrung ist, dass es auf diese Unterscheidung gar nicht ankommt.

Wie verhält es sich in Ihrem Fall? Die nachfolgenden Hinweise werden Ihnen helfen, für sich abzuklären, ob die Vorgehensweise und die Strategie, die ich empfehle, auch Sie weiterbringen.


Was bringt eine "Mobbingklage"?

Häufig haben Arbeitnehmer, wenn sie "gemobbt" werden, die Vorstellung, es solle eine "Mobbingklage" gegen den Arbeitgeber angestrengt werden. Ist eine Mobbingklage sinnvoll und Erfolg versprechend? Was würde eine Mobbingklage bringen?



Zuletzt aktualisiert Oktober 2021

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