Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Wie füllen Sie das Antragsformular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" optimal aus? Nachfolgend gebe ich die offiziellen Ausfüllhinweise wörtlich wieder. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich hierzu Anmerkungen gemacht. Meine Anmerkungen erkennen Sie an der roten Schrift.

Zum Download des Antragsformulars


Ausfüllhinweise

Füllen Sie das Formular bitte in allen Teilen vollständig aus. Wenn Fragen zu verneinen sind, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehene Kästchen an. Anmerkung: Bei Fragen, für die es kein "Nein-Kästchen" gibt, tragen Sie bitte das Wort "nein" direkt in das Antwortfeld ein oder machen einen waagerechten Strich. Bitte fügen Sie die notwendigen Belege in Kopie nach dem jeweils neuesten Stand bei, nummerieren Sie sie und tragen Sie die Nummer in dem dafür vorgesehenen Kästchen am Rand jeweils ein.

Anmerkung: Sie finden auf jeder Seite des Formulars rechts eine Spalte, die mit "Beleg Nummer" überschrieben ist. Sie müssen die Belege, die Sie dem Formular beifügen, nummerieren, d.h. auf jeden Beleg oben rechts eine Nummer eintragen. Diese Nummer übertragen Sie in die mit "Beleg Nummer" überschriebene Spalte. Die Belege selbst werden dem Antragsformular in der Reihenfolge der Nummern, mit denen Sie die Belege versehen haben, beigefügt.

(A) Bitte bezeichnen Sie die Erwerbstätigkeit, aus der Sie Einnahmen (Abschnitt E des Formulars) beziehen. Anmerkung: Ihren Familienstand können Sie abgekürzt (led. = ledig; verh. = verheiratet; getr. = getrennt lebend; gesch. = geschieden; verw. = verwitwet) angeben.

(B) Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich zunächst an die Versicherung wenden. Fügen Sie bitte in jedem Fall den Versicherungsschein in Kopie bei. Falls Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten bereits abgelehnt hat, fügen Sie bitte auch den Ablehnungsbescheid in Kopie bei. Sind Sie Mitglied einer Organisation, die Mitgliedern üblicherweise für Rechtsstreitigkeiten wie den Ihrigen Rechtsschutz gewährt (z. B. Gewerkschaft, Mieterverein oder Sozialverbände), müssen Sie sich ebenfalls vorrangig an diese Organisation wenden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig erst in Betracht, wenn die Organisation Ihnen gegenüber die Gewährung von Rechtsschutz abgelehnt hat. Anmerkung: Ist es Ihnen wichtig ist, durch einen Anwalt vertreten zu werden und nicht durch die Organisation? Dann sollten Sie die Mitgliedschaft kündigen. Wenn Sie das Formular nach erfolgter Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Zweck der Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen müssen, brauchen Sie hier keine Angaben mehr zu machen.

(C) Gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen grundsätzlich zwischen Verwandten in gerader Linie (also etwa für Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt), zwischen Ehegatten, zwischen eingetragenen Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen sowie zwischen der nicht verheirateten Mutter und dem Kindesvater nach der Geburt eines Kindes. Ein Unterhaltsanspruch setzt weiter voraus, dass

  • der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und

  • der Unterhaltsverpflichtete unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen wirtschaftlich in der Lage ist, Unterhalt zu leisten.

Auch volljährige Kinder haben hiernach in der Regel einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden. Das Gericht benötigt zusätzlich Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der unterhaltsverpflichteten Personen. Für (auch getrennt lebende) Ehegatten/Ehegattinnen und eingetragene Lebenspartner/Lebenspartnerinnen können die Angaben in den Abschnitten E bis J dieses Formulars gemacht werden. In den übrigen Fällen bitte ein weiteres Exemplar dieses Formulars verwenden, wobei dann nur die Abschnitte A und D bis J auszufüllen sind. Falls die unterhaltsverpflichtete Person die Mitwirkung ablehnt, geben Sie bitte den Grund der Weigerung sowie das an, was Ihnen über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bekannt ist.

(D) Wenn Sie Angehörigen Unterhalt gewähren, wird dies bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berücksichtigt. Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt leisten, egal ob Sie den Unterhalt ausschließlich durch Geldzahlungen erbringen und ob die Personen eigene Einnahmen haben. Zu den eigenen Einnahmen einer Person, der Sie Unterhalt gewähren, gehören auch Unterhaltszahlungen eines Dritten, insbesondere diejenigen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind, oder eine Ausbildungsvergütung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind bezieht. Den Angaben müssen Sie die notwendigen Belege in Kopie beifügen (z. B. Unterhaltstitel, Zahlungsnachweise).

(E) Zu Ihren Angaben müssen Sie die notwendigen Belege beifügen.

Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere Lohn oder Gehalt. Anzugeben sind die Bruttoeinnahmen des letzten Monats vor der Antragstellung. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und andere einmalige oder unregelmäßige Einnahmen bitte gesondert unter "Andere Einnahmen" angeben. In Kopie beizufügen sind:

  1. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der Arbeitsstelle für die letzten zwölf Monate vor der Antragstellung;

  2. falls vorhanden, der letzte Bescheid des Finanzamts über die Einkommensteuer, sonst die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, aus der die Brutto- und Nettobezüge des Vorjahres ersichtlich sind.

Einnahmen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sind mit einem aktuellen Monatsbetrag anzugeben. Das Gleiche gilt für die Eintragung der entsprechenden Betriebsausgaben als Abzüge unter Abschnitt F. Stellen Sie die Monatsbeträge bitte auf einem Extrablatt anhand eines Zwischenabschlusses mit dem sich ergebenden Reingewinn dar. Saisonale oder sonstige Schwankungen im Betriebsergebnis sind durch angemessene Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. In das Formular setzen Sie bitte die Monatsbeträge der Einnahmen und der Betriebsausgaben ein, die Sie daraus zeitanteilig errechnet haben. Falls das Gericht dies anfordert, müssen Sie die Betriebseinnahmen mit den entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen und die Betriebsausgaben mit den angefallenen Belegen nachweisen. Der letzte Jahresabschluss und der letzte Steuerbescheid, aus dem sich die erzielten Einkünfte ergeben, sind in Kopie beizufügen.

Wenn Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen, Dividenden) haben, tragen Sie bitte ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinnahmen ein.

Wenn Sie Unterhaltszahlungen für sich und Kinder beziehen, ist bei Ihrer Angabe nur der für Ihren Unterhalt bestimmte Betrag einzutragen. Die für die Kinder bestimmten Beträge geben Sie bitte in der vorletzten Spalte des Abschnitts D an. Die Frage nach dem Bezug von Unterhalt ist auch dann zu bejahen, wenn Ihnen die Leistungen nicht als Unterhaltsrente, sondern als Naturalleistung (z. B. freie Wohnung, Verpflegung, sonstige Versorgung im elterlichen Haushalt; Leistungen des Partners bzw. der Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) gewährt werden. Der geschätzte Wert dieser Leistungen ist unter Abschnitt E einzutragen.

Bezüglich der Einnahmen aus Renten, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Elterngeld, Ausbildungsförderung oder anderen Sozialleistungen sind der letzte Bewilligungsbescheid und die Unterlagen, aus denen sich die derzeitige Höhe der Leistungen ergibt, in Kopie beizufügen.

Anzugeben mit ihrem Geldwert sind hier ferner alle sonstigen, in den vorhergehenden Zeilen des Formulars nicht erfassten Einnahmen, auch Naturalleistungen (z. B. Deputate, freie Verpflegung und sonstige Sachbezüge; freie Wohnung jedoch nur, wenn unter Abschnitt H Wohnkosten angegeben werden).

(F) Als Abzüge können Sie geltend machen:

  1. die auf das Einkommen entrichteten Steuern (auch Kirchensteuer, Gewerbesteuer, nicht jedoch Umsatzsteuer) und den Solidaritätszuschlag;

  2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (z. B. Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- versicherung);

  3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, aber nur bis zu der Höhe, in der diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Falls die Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können Beiträge nur bis zu der Höhe abgesetzt werden, in der die Versicherung nach Art und Umfang angemessen ist. Bitte erläutern Sie Art und Umfang der Versicherung auf einem Extrablatt, falls dies nicht eindeutig aus den in Kopie beizufügenden Belegen (z. B. Versicherungsschein, Beitragsrechnung) hervorgeht;

  4. Fahrt- und sonstige Werbungskosten, d. h. die notwendigen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. auch Berufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag). Wenn Sie Kosten der Fahrt zur Arbeit geltend machen, ist die einfache Entfernung in Kilometern anzugeben, bei Benutzung eines Pkw auch der Grund, warum kein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Bei Einnahmen aus selbständiger Arbeit hier bitte die Betriebsausgaben angeben.

Die allgemeinen Lebenshaltungskosten (z. B. Lebensmittel, Kleidung, Telefon oder Strom, soweit er nicht zum Heizen benötigt wird) berücksichtigt das Gericht von sich aus in Höhe der gesetzlich festgelegten Freibeträge.

(G) Hier sind alle Bankkonten, Grundeigentum, Kraftfahrzeuge, Bargeldbeträge, Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und sonstigen Vermögenswerte (auch im Ausland angelegte) anzugeben, die Ihnen, Ihrem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner bzw. Ihrer Ehegattin/ eingetragenen Lebenspartnerin jeweils allein oder gemeinsam gehören. Sollten eine oder mehrere Personen Miteigentümer sein, bitte den Anteil bezeichnen, der Ihnen, Ihrem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder Ihrer Ehegattin/eingetragenen Lebenspartnerin gehört. Geeignete Belege sind in Kopie beizufügen. Darüber hinaus kann das Gericht aus begründetem Anlass weitere Belege (zum Beispiel Kontoauszüge für einen längeren, zurückliegenden Zeitraum) anfordern.

Prozesskostenhilfe kann Ihnen auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögenswerte sind zum Beispiel

  • ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück,

  • Kapital, das der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde ("Riester-Rente")

  • ein angemessenes Kraftfahrzeug, wenn dieses für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt wird,

  • kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Stand Januar 2014: Beträge bis insgesamt 2600 Euro für die hilfebedürftige Partei zuzüglich 256 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird).

Diese Vermögenswerte müssen Sie aber trotzdem angeben.

Hausrat, Kleidung und Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt werden, müssen nur dann angegeben werden, wenn sie den Rahmen des Üblichen übersteigen oder wenn es sich um Gegenstände von höherem Wert handelt.

Ist bebautes Grundvermögen vorhanden, geben Sie bitte auch die jeweilige Gesamtfläche an, die für Wohnzwecke bzw. einen gewerblichen Zweck genutzt wird, nicht nur die von Ihnen und Ihren Angehörigen (oben Abschnitt D) genutzte Fläche.

Bei Grundvermögen ist der Verkehrswert (nicht Einheits- oder Brandversicherungswert) anzugeben, bei Bauspar-, Bank-, Giro-, Sparkonten und dergleichen der derzeitige Kontostand, bei Wertpapieren die Anzahl, die Wertpapierkennnummer sowie der derzeitige Kurswert und bei einer Lebensversicherung der Rückkaufswert. Entsprechende Belege (z. B. Bescheinigungen von Banken oder Versicherungen) sind in Kopie beizufügen.

Unter "Sonstige Vermögenswerte" fallen außerdem Forderungen, in Scheidungsverfahren insbesondere auch der Anspruch aus Zugewinnausgleich.

Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine besondere Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem Extrablatt.

(H) Wenn Wohnkosten geltend gemacht werden, geben Sie bitte die Wohnfläche, die Zahl der Zimmer und die Gesamtzahl der Personen, die den Wohnraum bewohnen, an. Die Kosten bitte wie im Formular vorgesehen aufschlüsseln.

Anmerkung:
Wohnen Sie zur Miete? Dann machen Sie bitte die Angaben zu den Ziffern 1, 2, 3 und 4.
Wohnen Sie in Ihren eigenen vier Wänden (Eigentümer oder Miteigentümer einer Eigentumswohnung oder eines eigenen Hauses), machen Sie bitte Angaben zu den Ziffern 1, 2, 3, 5 und 6.
Sind Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und haben eine oder mehrere Wohnungen vermietet, dürfen Sie nur die Nebenkosten angeben, die Sie nicht auf Ihre(n) Mieter umlegen.

Mietnebenkosten sind - außer den gesondert anzugebenden Heizungskosten - die auf die Mieter umgelegten Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Straßen-reinigung, Müllbeseitigung, Schornsteinfeger, Aufzug, Allgemeinstrom, Hausreinigung, Gemeinschaftsantenne usw.). Nicht hierzu gehören jedoch Gas- oder Stromkosten für die eigene Wohnung (soweit es sich nicht um Heizkosten handelt), Telefon oder GEZ. Anmerkung: Gemeint ist, dass Kosten für Gas und Strom nur dann abzugsfähig sind, wenn es sich um Kosten für das Beheizen der Wohnung handelt (Gasheizung, Gasofen, Elektroheizung etc.). Diese Kosten sind aber bei den Heizkosten aufzuführen. Wenn Sie Gas oder Strom zum Kochen benutzen, handelt es sich nicht um Mietnebenkosten. Auch die Stromkosten, die sonst im Rahmen Ihres Haushalts anfallen (Beleuchtung, Elektrogeräte, Fernseher etc.), sind keine Mietnebenkosten und können daher nicht in Abzug gebracht werden.

Zu der Belastung aus Fremdmitteln bei Wohneigentum gehören insbesondere die Zins- und Tilgungsraten auf Darlehn/Hypotheken/Grundschulden, die für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung des Familienheims aufgenommen worden sind. Anmerkung: Die Belastungen aus Fremdmitteln ergeben sich aus den Jahreskontoauszügen, die Sie von Ihrer Bank regelmäßig zum Jahreswechsel erhalten. Den Jahresendstand können Sie als „Restschuld“ eintragen. Eine genauere Berechnung auf den aktuellen Monat ist nicht erforderlich. Dem Gericht genügt der Nachweis, dass der Kredit noch nicht abbezahlt ist. Die Jahreskontoauszüge fügen Sie bitte in Ablichtung bei. Nebenkosten sind auch hier außer den gesondert anzugebenden Heizungskosten die Betriebskosten. Anmerkung: Betriebskosten sind wie bei einer Mietwohnung z. B. Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Straßen-reinigung, Müllbeseitigung, Schornsteinfeger, Aufzug, Allgemeinstrom, Hausreinigung, Gemeinschaftsantenne usw.

Sollten Sie sich den Wohnraum mit einer anderen Person als einem Angehörigen (oben (D) teilen, tragen Sie bitte nur die auf Sie entfallenden anteiligen Beträge ein. Anmerkung: Häufig werden Miete und Nebenkosten – bzw. bei Eigentum die Darlehensraten und die Betriebskosten – von einem gemeinsamen Konto abgebucht. Dann sollten Sie unter "Ich allein zahle davon" Ihren prozentualen Anteil eintragen, z.B. 50 %. Ist Ihr Anteil am gemeinsamen Verdienst wesentlich höher als der Ihres Ehepartners, geben Sie einen entsprechenden höheren prozentualen Anteil an. Sind Sie Alleinverdiener, wiederholen Sie hier den Betrag aus dem Kästchen "Gesamtbetrag".

Die notwendigen Belege (z. B. Mietvertrag, Darlehnsurkunden, Nebenkostenabrechnung) müssen beigefügt werden.

(I) Sie müssen die notwendigen Belege für die monatlichen Zahlungen und die derzeitige Höhe der Restschuld auch dann in Kopie beifügen, wenn Sie die Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, um einen unter Abschnitt G anzugebenden Vermögensgegenstand anzuschaffen.

(J) Wenn Sie eine besondere Belastung geltend machen, geben Sie bitte den Monatsbetrag oder die anteiligen Monatsbeträge an, die von Ihren Einnahmen oder denen Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners oder Ihrer Ehegattin / eingetragenen Lebenspartnerin abgesetzt werden sollen. Bitte fügen Sie außer den Belegen auf einem Extrablatt eine Erläuterung bei. Eine Unterhaltsbelastung Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners bzw. Ihrer Ehegattin / eingetragenen Lebenspartnerin aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft kann hier angegeben werden. Wenn Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden und daher die Voraussetzungen für die Gewährung von Mehrbedarfen gemäß § 21 SGB II oder § 30 SGB XII vorliegen, werden diese ebenfalls als Abzug anerkannt. Beispiele hierfür sind:

  • Werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche

  • Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen

  • Behinderte Personen, denen bestimmte Leistungen gemäß SGB XII zuerkannt werden

  • Personen, die medizinisch bedingt einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen.

(K) Die Erklärung ist auch bei anwaltlicher Vertretung von der Partei selbst in der letzten Zeile zu unterschreiben. Bei gesetzlicher Vertretung muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben.

Wichtig:

Das Gericht kann Sie auffordern, fehlende Belege nachzureichen und Ihre Angaben an Eides statt zu versichern. Wenn Sie angeforderte Belege nicht nachreichen, kann dies dazu führen, dass Ihr Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wird.

Wenn Sie unvollständige oder unrichtige Angaben machen, kann dies auch dazu führen, dass schon bewilligte Prozesskostenhilfe wieder aufgehoben wird und Sie die angefallenen Kosten nachzahlen müssen. Dies droht Ihnen auch dann, wenn Sie während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens dem Gericht wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Lage oder eine Änderung Ihrer Anschrift nicht unaufgefordert und unverzüglich mitteilen. Wenn Sie bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann dies auch als Straftat verfolgt werden.


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