Willkommen auf den Internetseiten der
Rechtsanwaltskanzlei Michael Voß
Rechtsanwalt in Göttingen
Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht
Ich freue mich über Ihren Besuch.
Da ich mich auf das Arbeitsrecht und insbesondere auf
den Kündigungsschutz spezialisiert habe, finden
Sie auf den nachfolgenden Seiten ausführliche Informationen
zum Thema
Kündigungsschutz.
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Ich habe mich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert: Arbeitsrecht.
Der Sitz meiner Kanzlei ist in Göttingen. Das für Göttingen und
Umgebung zuständige Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht Göttingen.
Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt umfasst
die Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und Geschäftsführern
jeder Art von Unternehmen und Branchen in Kündigungsschutzverfahren
und sonstigen Rechtsstreitigkeiten vor allen deutschen Arbeits-
und Landgerichten.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden aber überhaupt nicht vor den
Gerichten ausgetragen. Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit liegt
in der außergerichtlichen Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen
und Abfindungsverhandlungen (unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte).
Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht bringt es mit sich, dass
das Einzugsgebiet eines Rechtsanwalts, der auf diesem Rechtsgebiet
tätig ist, sehr groß ist. Die Mandanten kommen nicht nur aus
dem Ort des Kanzleisitzes oder aus der näheren Umgebung. Dem Mandanten
ist es wichtig, von dem Rechtsanwalt seines Vertrauens vertreten
zu werden. Da spielt die Entfernung offensichtlich eine untergeordnete
Rolle. Das hat dazu geführt, dass ich weit über Göttingen hinaus
tätig bin. Die umliegenden Arbeitsgerichte in Braunschweig, Hildesheim,
Hannover und Kassel suche ich recht häufig auf, um hier Gerichtstermine
wahrzunehmen.
Warum schreibe ich dies so ausführlich? Nun, ich will damit zum
Ausdruck bringen, dass ich bereit bin, jeden, der ein Kündigungsproblem
hat, zu beraten und zu vertreten, auch wenn der oder die Betreffende
nicht aus Göttingen und Umgebung kommt.
| Übrigens:
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Oftmals ist es in kündigungsschutzrechtlichen
Angelegenheiten überhaupt nicht erforderlich, Klage
vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In vielen Fällen
kann man auch außergerichtlich mit dem Arbeitgeber verhandeln
und auf diesem Wege eine gütliche Einigung erzielen.
Wenn es dem gekündigten Arbeitnehmer nämlich in erster
Linie darauf ankommt, eine - möglichst hohe - Abfindung
herauszuholen, muss sorgfältig geprüft werden, welche
Vorgehensweise taktisch am sinvollsten ist. Das muss
nicht immer eine Klage vor dem Arbeitsgericht sein.
Wenn man gute Argumente hat und geschickt verhandelt,
lässt sich auf diesem Wege oftmals viel problemloser
eine Einigung zustande bringen.
Meine Erfahrung ist, dass viele Arbeitgeber sich lieber
außergerichlich einigen, anstatt sich verklagen zu lassen.
Nicht selten kommt es allein aus dem Grunde nicht zu
einer außergerichtlichen Verständigung, weil dieser
Weg erst gar nicht versucht wird. Ich stelle immer wieder
fest, dass Mandanten die mögliche Verhandlungsbereitschaft
ihres Arbeitgebers völlig falsch einschätzen und glauben,
nur auf auf dem Klageweg etwas erreichen zu können.
Aufgund dieser Erfahrung habe ich es mir zur Gewohnheit
gemacht, generell zunächst die Möglichkeit einer außergerichtlichen
Einigung auszuloten, es sei denn, der Mandant lehnt
dies ausdrücklich ab oder die fehlende Verhandlungsbereitschaft
des Arbeitgebers ist offenkundig.
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Wenn ich als Anwalt im Auftrag eines Mandanten mit dessen Arbeitgeber
verhandele, so erfogt dies in der Regel telefonisch. Den Arbeitgeber
persönlich aufzusuchen, ist eher dann angeraten, wenn es darum geht,
den Arbeitsplatz des gekündigten oder von der Kündigung bedrohten
Arbeitnehmers zu erhalten. Wenn aber nur telefonisch verhandelt
wird, spielt die Entfernung zwischen dem Sitz der Kanzlei und dem
Sitz des Betriebes nicht die geringste Rolle.
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