Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Michael Voß
Rechtsanwalt in Göttingen
Tätigkeitsschwerpunkt: Arbeitsrecht

Ich freue mich über Ihren Besuch. Da ich mich auf das Arbeitsrecht und insbesondere auf den Kündigungsschutz spezialisiert habe, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten ausführliche Informationen zum Thema  

Kündigungsschutz.


Ich habe mich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert: Arbeitsrecht.

Der Sitz meiner Kanzlei ist in Göttingen. Das für Göttingen und Umgebung zuständige Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht Göttingen.

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt umfasst die Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten und Geschäftsführern jeder Art von Unternehmen und Branchen in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Rechtsstreitigkeiten vor allen deutschen Arbeits- und Landgerichten.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden aber überhaupt nicht vor den Gerichten ausgetragen. Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen (unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte).

Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht bringt es mit sich, dass das Einzugsgebiet eines Rechtsanwalts, der auf diesem Rechtsgebiet tätig ist, sehr groß ist. Die Mandanten kommen nicht nur aus dem Ort des Kanzleisitzes oder aus der näheren Umgebung. Dem Mandanten ist es wichtig, von dem Rechtsanwalt seines Vertrauens vertreten zu werden. Da spielt die Entfernung offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Das hat dazu geführt, dass ich weit über Göttingen hinaus tätig bin. Die umliegenden Arbeitsgerichte in Braunschweig, Hildesheim, Hannover und Kassel suche ich recht häufig auf, um hier Gerichtstermine wahrzunehmen.

Warum schreibe ich dies so ausführlich? Nun, ich will damit zum Ausdruck bringen, dass ich bereit bin, jeden, der ein Kündigungsproblem hat, zu beraten und zu vertreten, auch wenn der oder die Betreffende nicht aus Göttingen und Umgebung kommt.

    Übrigens:

Oftmals ist es in kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten überhaupt nicht erforderlich, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In vielen Fällen kann man auch außergerichtlich mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf diesem Wege eine gütliche Einigung erzielen. Wenn es dem gekündigten Arbeitnehmer nämlich in erster Linie darauf ankommt, eine - möglichst hohe - Abfindung herauszuholen, muss sorgfältig geprüft werden, welche Vorgehensweise taktisch am sinvollsten ist. Das muss nicht immer eine Klage vor dem Arbeitsgericht sein. Wenn man gute Argumente hat und geschickt verhandelt, lässt sich auf diesem Wege oftmals viel problemloser eine Einigung zustande bringen.

Meine Erfahrung ist, dass viele Arbeitgeber sich lieber außergerichlich einigen, anstatt sich verklagen zu lassen. Nicht selten kommt es allein aus dem Grunde nicht zu einer außergerichtlichen Verständigung, weil dieser Weg erst gar nicht versucht wird. Ich stelle immer wieder fest, dass Mandanten die mögliche Verhandlungsbereitschaft ihres Arbeitgebers völlig falsch einschätzen und glauben, nur auf auf dem Klageweg etwas erreichen zu können. Aufgund dieser Erfahrung habe ich es mir zur Gewohnheit gemacht, generell zunächst die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung auszuloten, es sei denn, der Mandant lehnt dies ausdrücklich ab oder die fehlende Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers ist offenkundig.

Wenn ich als Anwalt im Auftrag eines Mandanten mit dessen Arbeitgeber verhandele, so erfogt dies in der Regel telefonisch. Den Arbeitgeber persönlich aufzusuchen, ist eher dann angeraten, wenn es darum geht, den Arbeitsplatz des gekündigten oder von der Kündigung bedrohten Arbeitnehmers zu erhalten. Wenn aber nur telefonisch verhandelt wird, spielt die Entfernung zwischen dem Sitz der Kanzlei und dem Sitz des Betriebes nicht die geringste Rolle.


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Michael Voß
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37081 Göttingen

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Stand: 17.03.2010