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Aus Witterungsgründen in der Zeit vom 1. April
bis 31. Oktober ausfallende Arbeitsstunden können
im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
bzw. wenn ein solcher nicht vorhanden ist, im Einvernehmen
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, innerhalb der
folgenden vierzig Arbeitstage zuschlagspflichtig mit
12,5 % Zuschlag nachgeholt werden.
Dieser Mehrarbeitszuschlag ist für jede witterungsbedingte
Nachholstunde zu zahlen.
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