Manteltarifvertrag
für das Friseurhandwerk
im Lande Niedersachsen
(MTV-Friseurhandwerk Niedersachsen)
vom 27. Juni 2005, gültig ab 1. Januar 2006
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§ 3 Dauer des Beschäftigungsverhältnisses,
Probezeit
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Die ersten 30 Kalendertage gelten als Probezeit.
Sie kann um die Zahl ausgefallener krankheitsbedingter
Arbeitstage verlängert werden. Die Probezeit
entfällt, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin
im unmittelbaren Anschluss in ein Ausbildungsverhältnis
übernommen wird. Während der Probezeit
kann beiderseits zum Schluss des nächste
n
Arbeitstages gekündigt werden. Danach gelten
für beide Seiten die tariflichen Kündigungsfristen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
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Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
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