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(1) Dieser Manteltarifvertrag tritt mit Wirkung
vom 01. Januar 2006 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Manteltarifvertrages
können mit einer Frist von 6 Monaten zum
Schluss eines Kalenderjahres erstmals zum 31.
Dezember 2008 schriftlich gekündigt werden.
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