RTV Gebäudereinigung

Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)

vom 28. Juni 2011,
gültig ab 01. Januar 2011
in der Fassung vom 8. Juli 2014

§ 1 Geltungsbereich

I. Räumlich

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

II. Betrieblich

Alle Betriebe, die folgende, der Gebäudereinigung zuzurechnenden Tätigkeiten ausüben:

  1. Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art,
  2. Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von Raumausstattungen und Verglasungen,
  3. Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen,
  4. Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln, von Verkehrsanlagen und -einrichtungen sowie von Beleuchtungsanlagen,
  5. Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes, soweit diese Tätigkeiten nicht durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung der Kommune bzw. dem Stadtstaat übertragen sind,
  6. Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen,
  7. Durchführung von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie von Arbeiten der Raumhygiene.

Die Betriebe fallen, soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden, als Ganzes unter diesen Tarifvertrag. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrages sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines nicht von den Ziffern 1 bis 7 erfassten Betriebes, die außerhalb ihres Betriebes die dort genannten Tätigkeiten ausführt.

III. Persönlich

Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben, sowie die Auszubildenden.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Tarifvertrag Gebäudereinigung - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitszeitflexibilisierung
§ 5 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 6 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 7 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 8 Lohn und Eingruppierung
§ 9 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Fahrtkosten
§ 12 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 13 Auslösung
§ 14 An- und Rückreise
§ 15 Urlaub
§ 16 Pflichten des Arbeitgebers
§ 17 Reinigungseinrichtungen
§ 18 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 19 Sterbegeld
§ 20 Kündigung
§ 21 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 22 Arbeitnehmervertretung
§ 23 Ausschlussfristen
§ 24 Durchführungspflicht
§ 25 Besitzstandswahrung
§ 26 Inkrafttreten und Vertragsdauer


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