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Der/die Beschäftigte hat die üblichen Arbeitspapiere,
zu denen auch eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers
über den im laufenden Kalenderjahr bereits erhaltenen
Urlaub gehört, bei der Einstellung gegen Bestätigung
dem Arbeitgeber zu übergeben.
Die Einstellungsbedingungen sind gemäß Nachweisgesetz
in einem Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten und
von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Ein Exemplar ist dem/der Beschäftigten auszuhändigen.
Die Vertrags- und Arbeitssprache ist deutsch.
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