Rahmentarifvertrag

für die gewerblichen Beschäftigten
in der
Gebäudereinigung


(RTV Gebäudereinigung)

vom 4. Oktober 2003 gültig ab 1. April 2004

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 5 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit


1. Ist der/die Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, so hat er/sie dies unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer seiner/ihrer Erkrankung dem Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter mitzuteilen. Dies gilt auch bei Erkrankungen im Ausland.

2. Bei Arbeitsunfähigkeit, die infolge Erkrankung länger als drei Tage dauert, hat der/die Beschäftigte unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung seiner/ihrer Arbeitsunfähigkeit spätestens am 4. Tag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der/die Beschäftigte verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bzw. Arbeitsunfall erhält der/die Beschäftigte bis zu einer Dauer von 6 Wochen seinen/ihren für seine/ihre regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlichen Lohn der letzten 12 Monate; unberücksichtigt bleiben dabei unverschuldete Fehltage, wie z.B. Krankheitstage außerhalb des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraumes, Kurzarbeitszeiten, usw. Dies gilt auch für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gemäß § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei der Berechnung des Lohns bleiben außer Ansatz: Einmalvergütungen, Aufwendungsersatz, wie z.B. Gratifikationen, Fahrtkosten und Auslösung.

3. Sofern der/die Beschäftigte weniger als 12 Monate im Unternehmen beschäftigt ist, werden diese Monate der Durchschnittsberechnung zugrunde gelegt.

4. Neu eingestellte Beschäftigte erhalten in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung.

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 5 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 6 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 7 Lohn und Eingruppierung
§ 8 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 9 Erschwerniszuschläge
§ 10 Fahrtkosten
§ 11 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 12 Auslösung
§ 13 An- und Rückreise
§ 14 Urlaub
§ 15 Pflichten des Arbeitgebers
§ 16 Reinigungseinrichtungen
§ 17 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Kündigung
§ 20 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 21 Arbeitnehmervertretung
§ 22 Ausschlussfristen
§ 23 Durchführungspflicht
§ 24 Besitzstandswahrung
§ 25 Inkrafttreten und Vertragsdauer



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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.02.2012