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Der Arbeitgeber hat für Waschgelegenheiten in Betriebsstellen
nach Möglichkeit Vorsorge zu treffen. Reinigungsmaterial
ist kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sofern
die Möglichkeit dazu gegeben ist, sind verschließbare
Schränke zur Aufbewahrung der Kleidung bereitzustellen.
Die Benutzung sanitärer Einrichtungen ist zu ermöglichen.
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