|
1. Stirbt der/die Beschäftigte an den Folgen eines
Betriebsunfalls, so hat der Arbeitgeber an den Ehegatten
oder an die erbberechtigten Hinterbliebenen ein Sterbegeld
in Höhe von 250,- Euro zu zahlen.
2. Günstigere Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen
bleiben von dieser Regelung unberührt.
|