Rahmentarifvertrag

für die gewerblichen Beschäftigten
in der
Gebäudereinigung


(RTV Gebäudereinigung)

vom 4. Oktober 2003 gültig ab 1. April 2004

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 19 Kündigung


1. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

2. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

fünf Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt.

3. Innerhalb von 2 Wochen nach Neueinstellung kann die Kündigung beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 1 Werktag erfolgen.

4. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten i. S. des § 1 Abs. 3 RTV beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb

fünf Jahre bestanden hat, einen Monat zum Monatsende,
zehn Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Monatsende,
zwanzig Jahre bestanden hat, drei Monate zum Quartalsschluss.

5. Dem/der Beschäftigten kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn er/sie trotz schriftlicher Verwarnung Schwarzarbeit leistet oder im Falle der Arbeitsunfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die gesetzlichen Bestimmungen einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

6. Wird Beschäftigten mit mehr als dreijähriger Betriebszugehörigkeit während einer Krankheit gekündigt, so läuft die Kündigungsfrist frühestens zu dem Zeitpunkt ab, an dem bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses die Pflicht zur Lohnzahlung enden würde.

7. Wird eine Weiterbeschäftigung in der Zeit vom 01. November bis 31. März infolge Witterungseinwirkungen unmöglich, so kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Arbeitstag schriftlich gekündigt werden. Dies gilt nur, wenn die Witterungsverhältnisse eine Weiterbeschäftigung des/der Beschäftigten in seiner/ihrer bisherigen Tätigkeit nicht zulassen und er anderweitig im Betrieb nicht eingesetzt werden kann. In diesem Fall entscheidet der Arbeitgeber über die Einstellung, Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Beratung mit dem Betriebsrat. Der/die Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung und hat sich nach Aufforderung durch den Arbeitgeber unverzüglich zur Wiederaufnahme der Arbeit zu melden. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen.

8. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der/die Beschäftigte Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat, ausgenommen einer Rente, die der/die Beschäftigte vor dem für ihn/sie maßgebenden Rentenalter in Anspruch nehmen kann, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der/die Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 5 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 6 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 7 Lohn und Eingruppierung
§ 8 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 9 Erschwerniszuschläge
§ 10 Fahrtkosten
§ 11 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 12 Auslösung
§ 13 An- und Rückreise
§ 14 Urlaub
§ 15 Pflichten des Arbeitgebers
§ 16 Reinigungseinrichtungen
§ 17 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Kündigung
§ 20 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 21 Arbeitnehmervertretung
§ 22 Ausschlussfristen
§ 23 Durchführungspflicht
§ 24 Besitzstandswahrung
§ 25 Inkrafttreten und Vertragsdauer



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  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.02.2012