Rahmentarifvertrag

für die gewerblichen Beschäftigten
in der
Gebäudereinigung


(RTV Gebäudereinigung)

vom 4. Oktober 2003 gültig ab 1. April 2004

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 20 Restlohn - Arbeitspapiere


1. Bei ordnungsgemäßer Lösung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem/der ausscheidenden Beschäftigten den Restlohn und alle Arbeitspapiere auszuhändigen. Der Restlohn ist sofort, spätestens bis zum 15. des folgenden Monats zu zahlen. In diesem Fall ist eine Abschlagszahlung von 70 v. H. des Nettolohnes zu zahlen. Soweit eine Aushändigung der Arbeitspapiere nicht sofort möglich ist, hat der Arbeitgeber dem/der Beschäftigten eine Zwischenbescheinigung auszuhändigen, die alle für die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses erforderlichen Angaben enthält. Die Arbeitspapiere sind dann auch spätestens bis zum 15. des folgenden Monats auszuhändigen.

2. Evtl. Verluste an Arbeitslosenunterstützung und Lohn, die durch die verspätete Aushändigung der Arbeitspapiere entstehen, gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

3. Beim Ausscheiden hat der/die Beschäftigte alle betriebseigenen Gegenstände (wie Arbeitskleidung, Werkzeuge, Geschäftsunterlagen) in ordnungsgemäßem Zustand der Firma zurückzugeben.

4. Dem/der Beschäftigten ist auf Verlangen ein Zeugnis auszustellen.

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 5 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 6 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 7 Lohn und Eingruppierung
§ 8 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 9 Erschwerniszuschläge
§ 10 Fahrtkosten
§ 11 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 12 Auslösung
§ 13 An- und Rückreise
§ 14 Urlaub
§ 15 Pflichten des Arbeitgebers
§ 16 Reinigungseinrichtungen
§ 17 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Kündigung
§ 20 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 21 Arbeitnehmervertretung
§ 22 Ausschlussfristen
§ 23 Durchführungspflicht
§ 24 Besitzstandswahrung
§ 25 Inkrafttreten und Vertragsdauer



Kündigung -was tun?
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Ratgeber zum Kündigungsschutz

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  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 17.03.2010