Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen


(MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen


1. Beschäftigte, die am Neujahrstag, am 1. Mai, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtstag - soweit diese Tage nicht auf einen Sonnabend oder Sonntag fallen - ferner am Karfreitag, Himmelfahrt, Oster- und Pfingstmontag beschäftigt werden, erhalten einen Feiertagszuschlag von 100%. (Der Feiertagszuschlag ist z.Zt. lohnsteuer- und versicherungsfrei.).

2. Der Zuschlag kann auch durch einen freien Tag unter Fortzahlung des Entgeltes abgegolten werden.

3. Bei Umsatzbeteiligten beträgt der Feiertagszuschlag die Höhe des täglichen Urlaubsentgeltes.

4. Feiertagszuschläge und Entgeltfortzahlungen sind aus Mitteln des Betriebes zu zahlen.

5. Beschäftigte, die an diesen Tagen nicht arbeiten müssen, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. (Gesetz über Lohnzahlung an Feiertagen vom 2. August 1951).

 

Redaktionelle Inhaltsübersicht

 
Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.02.2012