|
1. Das Urlaubsentgelt je Urlaubstag für die
Umsatzbeteiligten ist zu berechnen nach dem durchschnittlichen
Gesamtverdienst (Gesamtverdienst = Bruttoentgeltsumme
abzüglich zusätzlichem Urlaubsgeld und
Weihnachtsgratifikation). Dieser errechnet sich:
a) für Beschäftigte, die dem Betrieb
während der letzten vollen 12 Monate angehört
haben, aus dem durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst
der letzten 12 Monate, geteilt durch 22.
b) für Beschäftigte, die dem Betrieb
während der letzten vollen 12 Monate noch
nicht angehört haben, nach dem Gesamtverdienst
der im Betrieb verbrachten Zeit, der volle Monat
geteilt durch 22 Arbeitstage.
c) für befristet Beschäftigte (Saison,
Messe usw.), die weniger als drei volle Beschäftigungsmonate
im Betrieb im Arbeitsverhältnis stehen, nach
dem tariflichen Monatsentgelt, geteilt durch 22.
In den Fällen a) und b) werden Monate, in
denen durch entschuldigte Fehltage (Krankheit,
Kur, unbezahlter Urlaub usw.) eine Kürzung
des Verdienstes herbeigeführt wurde, nicht
berechnet.
Das Urlaubsentgelt ist nicht aus dem Tronc zu
entnehmen.
2. Bei allen übrigen Beschäftigten
richtet sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst
der letzten drei Monate.
|