Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen


(MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung


Ergänzend zu den Bestimmungen des § 616 BGB vereinbaren die Parteien:

1. Alle Beschäftigten erhalten unter Fortzahlung ihrer Bezüge Freizeit:

a) 2 freie Arbeitstage bei: eigener Eheschließung, Tod des Ehegatten, eines Elternteiles oder minderjähriger eigener Kinder.

b) 1 freier Arbeitstag bei: Entbindung der Ehefrau, Umzug mit eigenem Hausstand, bei eigener Silber- oder Goldener Hochzeit, bei eigenem Arbeitsjubiläum (40 und 50 Jahre).

c) für die Zeit, die die Beschäftigten tatsächlich zur Erledigung dieser Angelegenheiten benötigt, soweit sich die Angelegenheit nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigen lässt, höchstens aber für 8 Stunden bei Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten oder Wahrnehmung amtlicher, gerichtlicher oder polizeilicher Termine, auch solche tarifrechtlicher Art, sofern die/der Beschäftigte nicht als Beschuldigte bzw. Beschuldigter oder im Zivilprozess als Partei geladen ist, und nach erfolgter Kündigung zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsplatzes.

2. Das in diesem Fall weiter zuzahlende Entgelt ist in Höhe des Urlaubsentgeltes zu gewähren.

3. In allen Fällen kommen Gebühren und sonstige Vergünstigungen, die die Verhinderte bzw. der Verhinderte erhält, zur Anrechnung.

4. Die Beschäftigten haben rechtzeitig um Arbeitsbefreiung in den vorstehenden Fällen nachzusuchen. Ist dies aus zwingenden, von der/dem Beschäftigten nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, bleibt der Entgeltanspruch für die Zeit der Arbeitsverhinderung bestehen.

5. Beschäftigten, die zu Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberorganisation gewählt werden, haben Anspruch auf Freistellung für die Dauer der gemeinsamen Verhandlungen. Der Unternehmer kann die Freistellung jedoch nur auf eine/n Beschäftigten beschränken.

 

Redaktionelle Inhaltsübersicht

 
Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigung -was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz.....weiter


MTV-Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen  
MTV-Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen (Einleitung)
Tarifverträge (Übersicht)
Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz
 
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht Ratgeber zum Kündigungsschutz | Tarifverträge (Übersicht) |
MTV-Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen (Einleitung) | MTV-Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen

Stand: 17.03.2010