Manteltarifvertrag

für das Hotel- und Gaststättengewerbe
in Niedersachsen


(MTV Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen)

vom 28. Juni 2000

Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht


§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen


1. Bei Erkrankung, die mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist, haben Beschäftigte den Arbeitgeber unverzüglich zu benachrichtigen und die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer durch Vorlegung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Vorlegung eines amtsärztlichen Zeugnisses auf seine Kosten verlangen.

2. Bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers infolge unverschuldeter Krankheit (einschließlich Berufskrankheit und Arbeitsunfall) ist das Entgelt für die Dauer der Arbeitsunterbrechung bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzuzahlen.

3. Für Anspruchsfälle nach § 45 SGB V wird die Entgeltzahlung ausgeschlossen.

4. Bei Tätigkeitsverboten gemäß §§ 17 und 38 Bundesseuchengesetz besteht kein Anspruch im Rahmen des § 616 BGB. Gemäß § 49 Absatz 4 Bundesseuchengesetz ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, bei Tätigkeitsverboten nach §§ 17 und 38 Bundesseuchengesetz für die zuständige Behörde die Entschädigung an die Beschäftigten vorzulegen und auszuzahlen.

 

Redaktionelle Inhaltsübersicht

 
Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung von Beschäftigten
§ 3 Einstellung auf Probe
§ 4 Aushilfen, Aushilfsarbeit
§ 5 Arbeits- und Ruhezeit
§ 6 Mehrarbeit / Nacht- und Nachtschichtarbeit
§ 7 Vor- und Nacharbeit
§ 8 Grundsätze der Entgeltzahlung
§ 9 Zahlung an gesetzlichen Feiertagen
§ 10 Verzehr während der Dienstzeit
§ 11 Berufswäsche und -kleidung
§ 12 Aufbewahrung von Garderobe
§ 13 Urlaub
§ 14 Urlaubsentgelt
§ 15 Urlaubsgeld
§ 16 Fälle entschädigungspflichtiger Arbeitsverhinderung
§ 17 Entgeltzahlung in Krankheitsfällen
§ 18 Jahressonderzahlung
§ 19 Kündigungsfristen
§ 20 Zeugnisse und Arbeitspapiere
§ 21 Zechprellerei, Kaution, Abzüge, Vertragsstrafen
§ 22 Beschäftigungszeiten
§ 23 Ausschlussfristen für Ansprüche
§ 24 Tarifschiedsgericht
§ 25 Tarifdauer


Kündigung -was tun?
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  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



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Stand: 29.02.2012