Betriebsübergang – Neuvergabe
des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen
|
 |
|
BAG, Urt. v. 13. 6. 2006 - 8 AZR 271/05
|
Nutzt ein Auftragnehmer von der Bundesrepublik Deutschland
zur Verfügung gestellte technische Geräte
und Anlagen, um die Personenkontrolle am Flughafen durchzuführen,
macht deren Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung
erforderlichen Funktionszusammenhangs aus. Darin ist
die wirtschaftliche Einheit zu sehen. Führt der
Auftragnehmer darüber hinaus die Kontrolltätigkeit
unverändert und ohne zeitliche Unterbrechung fort,
ist von einem Betriebsübergang auszugehen. Auf
die eigenwirtschaftliche Nutzung der sächlichen
Betriebsmittel und auf Übernahme von Personal kommt
es nicht an.
|
Die Klägerin war bei der Beklagten zu 1, die die Personen-
und Gepäckkontrollen am Flughafen Köln/Bonn im Auftrag
des Bundesministeriums des Inneren (BMI) durchführte,
als Sicherheitsagentin beschäftigt. Der Auftrag ist zum
Jahresende 2003 vom BMI gekündigt und an die Beklagte
zu 2 neu vergeben worden. Die Beklagte zu 1 kündigte
das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Wirkung zum
31. 12. 2003. Die Beklagte zu 2 setzt Röntgengeräte,
Handsonden und andere Geräte ein, welche für die
Durchführung des Auftrags vom BMI zwingend zur Verfügung
gestellt werden und zuvor von der Beklagten zu 1 genutzt wurden.
Die Beklagte zu 2 stellte Anfang 2004 zahlreiche ehemalige
Mitarbeiter der Beklagten zu 1 ein.
Mit der Klage wendet sich die Klägerin gegen die Wirksamkeit
der Kündigung und begehrt die Feststellung, dass zwischen
ihr und der Beklagten zu 2 ein Arbeitsverhältnis zu den
zuletzt bei der Beklagten zu 1 geltenden Arbeitsbedingungen
besteht. Sie meint, ihr Arbeitsverhältnis sei auf die
Beklagte zu 2 übergegangen. Die Beklagten zu 1 und 2
vertreten die Ansicht, einem Betriebsübergang stehe bereits
entgegen, dass der Bewachungsauftrag im Wege einer hoheitlichen
Vergabe und damit nicht im Rahmen eines Rechtsgeschäfts
übertragen worden sei. Im Übrigen seien von der
Beklagten zu 2 keine Geräte oder sonstigen Betriebsmittel
übernommen worden. Die Beklagte zu 2 erbringe lediglich
Dienstleistungen an den vom BMI zur Verfügung gestellten
und fest installierten Geräten, ohne diese eigenwirtschaftlich
nutzen zu können.
Das ArbG hat die Klage abgewiesen, das LAG hat ihr stattgegeben.
Die Revisionen der Beklagten blieben erfolglos.
BAG vom 17.03.2010
Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
|