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Außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe wegen diskriminierender Äußerungen

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2006 - 96 Ca 23147/05 -

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der einen Kollegen fortwährend mit fremdenfeindlichen Äußerungen herabwürdigt, kann gerechtfertigt sein.


Ein Arbeitnehmer hatte einen deutschen Kollegen polnischer Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden, beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt. Erst als der diskriminierte Kollege sich an den Personalrat gewandt hatte, erfuhr die Personalabteilung des Arbeitgebers von den Vorfällen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Der gekündigte Arbeitnehmer erhob Klage.

Das Gericht entschied gegen ihn. Die Kündigung sei wirksam. In den diskriminierenden Beleidigungen sei eine erhebliche Pflichtverletzung zu sehen. Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten sei, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trage.

Pressemitteilung des ArbG Berlin Nr. 34/06 v. 06.09.2006


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