Ein Arbeitnehmer hatte einen deutschen Kollegen polnischer
Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit
diskriminierenden, beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen
herabgewürdigt. Erst als der diskriminierte Kollege sich
an den Personalrat gewandt hatte, erfuhr die Personalabteilung
des Arbeitgebers von den Vorfällen. Der Arbeitgeber kündigte
daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Der gekündigte
Arbeitnehmer erhob Klage.
Das Gericht entschied gegen ihn. Die Kündigung sei wirksam.
In den diskriminierenden Beleidigungen sei eine erhebliche
Pflichtverletzung zu sehen. Die Richter wiesen ausdrücklich
darauf hin, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten sei,
einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche
Tendenzen offen zur Schau trage.
Pressemitteilung des ArbG Berlin Nr. 34/06 v. 06.09.2006
Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben
Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen
Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu
erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung
- wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur
Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine
Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um
den Kündigungsschutz.....weiter
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